Den Entwurf für das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) haben die Bundesministerien für Familie (BMFSFJ) und Justiz (BMJV) erarbeitet. „Er entwickelt das 2015 in Kraft getretene FüPoG weiter, verbessert seine Wirksamkeit und schließt Lücken“, teilen die Ministerien mit.
Eine zentrale Neuerung ist ein Mindestanteil von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. „Bei der bereits eingeführten Quote für die Aufsichtsräte haben wir gesehen: Diese Regelungen wirken – und zwar nachhaltig“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie veränderten nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern wirkten sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey betont: „Wir haben über Jahre hinweggesehen: Freiwillig tut sich sehr wenig und es geht sehr langsam. Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und der öffentliche Dienst geht mit gutem Beispiel voran.“
Das sind die wichtigsten Punkte im FüPoG II:
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6.1.2021 finden Sie hier.
Als Beleg für den Handlungsbedarf listen BMFSFJ und BMJV folgende Punkte aus der Evaluierung des FüPoG und Zahlen aus aktuellen Studien:
(ESV/fab)
Systematisches Human Resource ManagementAutor: Prof. Dr. Heinz K. StahlHerausgeber der Reihe: Prof. Dr. Hans H. Hinterhuber, Prof. Dr. Heinz K. Stahl Human Resource Management ist mehr als klassisches Personalmanagement. Integriert in die moderne Organisationsführung, bietet es konkrete unternehmerische Gestaltungsoptionen, welche die Vielfalt individueller Wertvorstellungen, Motive und Lebensentwürfe berücksichtigen, die sich in unseren sozialen Beziehungen heute widerspiegeln.
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