COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
KUNDENLOGIN: Anmelden | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 02 (2021)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 01 (2021)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 01 (2021)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 01 (2021)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 04 (2020)
  • Integration der Corporate-Governance-Systeme
  • Die Vermeidung der Haftung für Steuerschulden
  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Die Vermeidung der Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 03 (2020)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Planen Sie bereits jetzt Ihre Weiterbildung für 2021!
  • Zertifikatsprogramme starten wieder: Jetzt auch online weiterbilden!

mehr …

Literatur-News

  • IT-Audit
  • Pandemie-Leitfaden für Unternehmen
  • Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS)

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 23.09. bis 30.09. Berlin
    Diploma of advanced studies – DAS Kriminalistik
  • 05.10. bis 31.03. Berlin
    Certified Investigation Expert – CIE Wirtschaftskriminalität
  • 05.10. bis 27.04. Berlin
    Certified Compliance Expert - CCE

mehr …

Am häufigsten gesucht

Analyse deutsches Unternehmen Praxis Revision Management Banken Ifrs Fraud PS 980 Prüfung internen Instituts Risikomanagement Governance

Social Media

Twitter Facebook

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Gesetzentwurf  
08.01.2021

Verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Der Gesetzentwurf sieht einen Mindestanteil von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen Unternehmen vor. (Foto: .shock/stock.adobe.com)
Das Bundeskabinett hat jetzt den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen.

Den Entwurf für das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) haben die Bundesministerien für Familie (BMFSFJ) und Justiz (BMJV) erarbeitet. „Er entwickelt das 2015 in Kraft getretene FüPoG weiter, verbessert seine Wirksamkeit und schließt Lücken“, teilen die Ministerien mit.

Eine zentrale Neuerung ist ein Mindestanteil von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. „Bei der bereits eingeführten Quote für die Aufsichtsräte haben wir gesehen: Diese Regelungen wirken – und zwar nachhaltig“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie veränderten nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern wirkten sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey betont: „Wir haben über Jahre hinweggesehen: Freiwillig tut sich sehr wenig und es geht sehr langsam. Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und der öffentliche Dienst geht mit gutem Beispiel voran.“

Das sind die wichtigsten Punkte im FüPoG II:

  • In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, muss mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Davon werden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein.
  • Unternehmen werden in Zukunft begründen und darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können künftig effektiver sanktioniert werden.
  • Die feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten wird auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet. Das sind unter anderen die Deutsche Bahn, die Bundesdruckerei und die Deutsche Flugsicherung. Für die rund 90 Unternehmen wird außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt.
  • Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot wird künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten.
  • Der Bund setzt sich auch das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.
  • Mehr Gleichstellung wird auch die Ausweitung der Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erreichen. Künftig fallen bereits Gremien mit nur zwei Mitgliedern vom Bund darunter - wie beispielsweise der Aufsichtsrat der DB Cargo oder der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH - und rund 107 weitere Gremien des Bundes sind künftig adäquat mit Frauen zu besetzen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6.1.2021 finden Sie hier.

Als Beleg für den Handlungsbedarf listen BMFSFJ und BMJV folgende Punkte aus der Evaluierung des FüPoG und Zahlen aus aktuellen Studien:

  • Der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten der rund 190 von Frauen in den Aufsichtsrat e.V. (FidAR) untersuchten börsennotierten Unternehmen ist auf 32,7 Prozent gestiegen.
  • Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der rund 103 Unternehmen mit fester Mindestquote ist auf 35,4 Prozent gestiegen.
  • Die 83 nicht der festen Mindestquote unterliegenden Unternehmen haben einen Frauenanteil im Aufsichtsrat von 24,4 Prozent, bleiben aber weiter deutlich unterhalb von 30 Prozent.
  • In den Vorständen liegt der Frauenanteil bei den Quotenunternehmen bei 12,7 Prozent, bei den Nicht-Quotenunternehmen bei 10,5 Prozent. (Quelle: WoB-Index 185 2020)
  • 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, melden derzeit eine Zielgröße Null.

(ESV/fab)

Systematisches Human Resource Management

Autor: Prof. Dr. Heinz K. Stahl
Herausgeber der Reihe: Prof. Dr. Hans H. Hinterhuber, Prof. Dr. Heinz K. Stahl

Human Resource Management ist mehr als klassisches Personalmanagement. Integriert in die moderne Organisationsführung, bietet es konkrete unternehmerische Gestaltungsoptionen, welche die Vielfalt individueller Wertvorstellungen, Motive und Lebensentwürfe berücksichtigen, die sich in unseren sozialen Beziehungen heute widerspiegeln.

Mit einem innovativen, ressourcenorientierten Ansatz und untermauert von vielen Beispielen zeigt Ihnen Heinz K. Stahl, worauf verantwortliche Fach- und Führungskräfte achten sollten.

  • Erfolgreich bereitstellen – Personalplanung, Betriebliche Ausbildung, Personalmarketing, Personalsuche, Personalauswahl
  • Erfolgreich aktivieren – Performanz-Feedback, Personalentwicklung, Führungsgestaltung, Entgelt- und Anreizgestaltung, Strukturen und Kultur
  • Erfolgreich unterstützen – Personalpolitik, Personalcontrolling, Konfliktmanagement, Trennungsmanagement, Alterns- und Gesundheitsmanagement
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2021 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück