Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 eine Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens („Restschuldbefreiungsverfahren“) von sechs auf drei Jahre beschlossen. Erste Reaktionen vermitteln eher Skepsis, ob sich die damit verbundenen Erwartungen erfüllen werden. So geht der Insolvenzverwalterverband VID in einer am 17. Mai herausgegebenen Erklärung davon aus, dass die Betroffenen davon nur in wenigen Einzelfällen werden profitieren können.
Mit der Verkürzung der sog. „Wohlverhaltensperiode“ will das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ neue Anreize schaffen (s. Vorberichterstattung). Die im Gesetz festgelegte Hürde von 35 Prozent Gläubigerbefriedigung sieht aber der VID-Vorsitzende Christoph Niering als deutlich zu hoch an. Erfahrungsgemäß sei die große Masse der Schuldner nicht in der Lage, entsprechende Mittel aufzubringen. Der auch aus VID-Sicht grundsätzlich richtige Ansatz des BMJ sei im Verlauf des Gesetzgebungsverfahren durch die Anhebung der Quote (zunächst waren insbesondere 25 Prozent im Gespräch) derart verschärft, dass es in der Praxis kaum zu Verfahrenskürzungen kommen werde.
Der VID verweist darauf, dass Verbraucherinsolvenzen nur in Ausnahmefällen bewusst herbeigeführt werden. Hauptgründe für Privatinsolvenzen sind nach Erfahrung des VID Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ehescheidung und die Folgen eines unternehmerischen Scheiterns. Der Schutz der Gläubiger sei dabei im Gesetz ausreichend gewährleistet, da die Betroffenen nur mit einer Wartefrist von zehn Jahren erneut ein Insolvenzverfahren durchlaufen dürfen. Damit werde nachhaltig der sog. "Drehtüreffekt" vermieden, dass also die Schuldner gleich nach Ende eines Verfahrens ein neues beginnen.
Kritisch sieht der VID zudem die erneute Bevorzugung des Fiskus. Grundsätzlich sei es zwar nachvollziehbar, dass man Steuerhinterziehung nicht dadurch belohne, dass man solche Forderungen von der Restschuldbefreiung ausschließe. „Aber nicht jeder Steuerschuldner ist auch ein Straftäter“, so Niering. Der VID sieht nun die Gefahr, dass die Finanzbehörden gegen jeden säumigen Steuerzahler ein Strafverfahren einleiten, damit diese Forderung im Falle einer Insolvenzanmeldung nicht verloren geht.
Zu begrüßen ist aus der VID-Sicht, dass der Gesetzgeber das zum 01. Juli 2014 in Kraft tretende Gesetz über vier Jahre evaluieren will. Der Verband knüpft daran die Hoffnung, dass im Zuge einer anschließenden Überarbeitung die Vorbehalte bzgl. Verfahrensdauer, Mindestquote und Privilegierung einzelner Gläubiger überwunden werden können.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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