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Dokument Vermögensbetreuungspflicht bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege, zugleich Anm. von BGH, 4. Strafsenat, Beschluss, 11.05.2021, 4 StR 350/20
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Vermögensbetreuungspflicht bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege, zugleich Anm. von BGH, 4. Strafsenat, Beschluss, 11.05.2021, 4 StR 350/20

  • Staatsanwältin Christine Thürmann

Die strafrechtliche Würdigung vorsätzlichem vertragsärztlichem (kassenärztlichem) Fehlverhaltens folgt komplexen sozialrechtlichen Regelungen. Dabei ist zunächst zu unterscheiden zwischen der eigenen vertragsärztlichen Leistungserbringung und veranlassten – verordneten – Leistungen, etwa Heil- oder Arzneimitteln oder der hier gegenständlichen häuslichen Krankenpflege. Bei letzteren hängt die Strafbarkeit erneut von heterogenen sozialrechtlichen Regelungszusammenhängen ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit dieser Fragestellung im Zusammenhang mit der Verordnung von häuslicher Krankenpflege zu befassen. Dem lag der folgende Sachverhalt zugrunde.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 1 / 2022
Veröffentlicht: 2022-07-05

Frei verfügbaren Artikel vollständig als PDF downloaden (Open Access)

Vermögensbetreuungspflicht bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege, zugleich Anm. von BGH, 4. Strafsenat, Beschluss, 11.05.2021, 4 StR 350/20 3 Seiten, 50.21 KByte
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