Gesellschafter von Unternehmen jedweder Rechtsform und auch Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften werden zunehmend von Seiten des Managements mit der dringenden Bitte konfrontiert, einen angemessenen Versicherungsschutz zur Begrenzung persönlicher Haftungsrisiken zu besorgen. Dieses Anliegen findet sich heutzutage auch immer mehr in speziellen Klauseln im Anstellungsvertrag, mit denen die Gesellschaft verpflichtet wird, die notwendigen Managementversicherungen auf Kosten der Gesellschaft abzuschließen. Die Ursache für diesen Trend findet sich ganz offensichtlich in gravierenden Haftungsverschärfungen und vor allem auch in einer sich wandelnden Anspruchsmentalität.
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