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Weitere Entlastungen für den Mittelstand im Bereich des Bilanzrechts

Kleine und mittelständische Unternehmen werden von der Bundesregierung von Bürokratiekosten entlastet. Künftig können Unternehmen damit kalkulieren, dass Ordnungsgelder wegen versäumter Offenlegung von Jahresabschlüssen nach ihrer Größe gestuft werden.

Zur Entscheidung des Bundesrates vom 20. September 2013, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs zu stellen, erklärt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Kleine und mittelständische Unternehmen werden von der Bundesregierung von Bürokratiekosten entlastet. Künftig können Unternehmen damit kalkulieren, dass Ordnungsgelder wegen versäumter Offenlegung von Jahresabschlüssen nach ihrer Größe gestuft werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Mindestordnungsgelder von bisher 2.500 Euro auf 500 Euro für kleinste Unternehmen und auf 1.000 Euro für kleine Unternehmen gesenkt, wenn die Jahresabschlüsse verspätet, aber noch vor der Entscheidung über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes offengelegt werden. Das Gesetz stärkt zudem den Rechtsschutz, indem eine neue Gerichtsinstanz geschaffen wird. Außerdem können Unternehmen besser als bisher die unverschuldete Fristversäumnis gegenüber dem Bundesamt für Justiz geltend machen. Mehr Flexibilität im Ordnungsgeldverfahren entlastet die Wirtschaft, ohne die inzwischen hohe Offenlegungsquote der Unternehmen von 90 Prozent zu gefährden. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der Bundesrat wichtige von Bundesregierung und Bundestag beschlossene Entlastungen für den Mittelstand mitgetragen.

Damit werden die in dieser Legislaturperiode erreichten Entlastungen im Bereich des Bilanzrechts abgerundet. Das Bilanzrecht bildet ein unverzichtbares Element der Wirtschaftsordnung. Für Unternehmen mit geringen Betriebsgrößen ist der bürokratische Aufwand der Rechnungslegung ungleich schwerer zu leisten als für mittlere und große Unternehmen, die auf Bilanzspezialisten zurückgreifen können. Bereits mit dem 2012 beschlossenen Microbilanzgesetz (MicroBilG) hat die Bundesregierung Entlastungen für kleinste Unternehmen auf den Weg gebracht. Zudem hat die Bundesregierung für kleine Unternehmen im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene über eine neue Bilanzrichtlinie unter anderem erreicht, dass die Schwellenwerte um 20% angehoben werden können. Damit können künftig mehr Unternehmen von Erleichterungen profitieren, wenn wir diese Möglichkeit in deutsches Recht umsetzen.

Hintergrund und weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz

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