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Corporate Social Responsibility  
22.06.2020

Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Im Fokus: Die Berichterstattung über Corporate Social Responsibility (CSR) (Foto: onephoto/stock.adobe.com)
Das DRSC bietet auf der Basis des im Mai vom Bundesjustizministerium (BMJV) vergebenen Auftrags zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung mehrere Einbindungsveranstaltungen an.

Wie im Mai 2020 angekündigt, hat das BMJV das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt. Im Rahmen der Untersuchungen lädt das DRSC jetzt mit vier alternativen Terminen zu dreistündigen Einbindungsveranstaltungen ein:

  • Dienstag, 7. Juli 2020 von 14.00 – 17.00 Uhr
  • Donnerstag, 9. Juli 2020 von 9.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag, 4. August 2020 von 14.00 – 17.00 Uhr
  • Donnerstag, 6. August 2020 von 9.00 – 12.00 Uhr

In Übereinstimmung mit seinem gesetzlichen Auftrag sucht das DRSC den Austausch zu potenziellen Handlungsoptionen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Angestrebt wird die Einbindung einer möglichst breiten Stakeholder-Basis, um ein gesamtheitliches Bild bestehender Belange der CSR (Corporate Social Responsibility) reflektieren zu können. Die insoweit angesprochenen Bilanzierungsexperten sind gebeten, über das Teilnahmeinteresse bis spätestens zum 29. Juni 2020 auf dieser Website zu informieren.

Zweck der CSR-Studie

Die CSR-Studie soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung leisten. Im Rahmen der Beauftragung hat das BMJV das DRSC um die Erbringung folgender Leistungen gebeten:

  1. Auswertung einer repräsentativen Erhebung über die offengelegten nichtfinanziellen Informationen der berichtspflichtigen Unternehmen für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (Horizontalstudie). Bei der Auswertung sollen 15 vorgegebene Aspekte untersucht werden, mit denen sich Aussagen über die Berichtsgüte der Unternehmen im Zeitablauf treffen lassen.
  2. Durchführung einer Stakeholder-Befragung. Hier sollen Ersteller, Prüfer und Nutzer von nichtfinanziellen Informationen involviert und zu etwaigen, sich aus den Untersuchungsergebnissen ergebenden Änderungserfordernissen befragt werden.
  3. Unterbreitung von Vorschlägen für als geeignet angesehene Maßnahmen zur Lösung erkannter Herausforderungen und zur Erhöhung des Wirkungsgrades der CSR-Berichtspflichten auf der Grundlage der Ergebnisse zu Nr. 1 und Nr. 2. Hier erwartet man in erster Linie Vorschläge zur Einbringung in die europäische Diskussion, um nationale Alleingänge zu vermeiden.

Die vorstehenden Leistungen sollen im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein, um die Bundesregierung für die anstehende Diskussion zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene mit einer soliden Grundlage auszustatten. Die Veranstaltungen finden aufgrund der coronabedingten Einschränkungen webbasiert statt. Jede Einbindungsveranstaltung wird maximal 25 Teilnehmer umfassen, um eine aktive Mitwirkung aller Beteiligten sicherzustellen.

Stellungnahmen internationaler Institutionen

Ein kurzer Überblick über jüngste internationale Entwicklungen wurde kürzlich von der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft veröffentlicht. Nachlesbar sind Hinweise auf Stellungnahmen (zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur integrierten Berichterstattung) folgender Institutionen: IWF, CDSB, GRI, den ESAs, SSE, Basler Ausschuss, IIRC, ISAR und JPX.

Den Aufruf des DRSC zur Teilnahme an Einbindungsveranstaltungen zur CSR-Berichterstattung finden Sie hier.

Zeitschrift für Corporate Governance

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