Wie im Mai 2020 angekündigt, hat das BMJV das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt. Im Rahmen der Untersuchungen lädt das DRSC jetzt mit vier alternativen Terminen zu dreistündigen Einbindungsveranstaltungen ein:
In Übereinstimmung mit seinem gesetzlichen Auftrag sucht das DRSC den Austausch zu potenziellen Handlungsoptionen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Angestrebt wird die Einbindung einer möglichst breiten Stakeholder-Basis, um ein gesamtheitliches Bild bestehender Belange der CSR (Corporate Social Responsibility) reflektieren zu können. Die insoweit angesprochenen Bilanzierungsexperten sind gebeten, über das Teilnahmeinteresse bis spätestens zum 29. Juni 2020 auf dieser Website zu informieren.
Die CSR-Studie soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung leisten. Im Rahmen der Beauftragung hat das BMJV das DRSC um die Erbringung folgender Leistungen gebeten:
Die vorstehenden Leistungen sollen im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein, um die Bundesregierung für die anstehende Diskussion zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene mit einer soliden Grundlage auszustatten. Die Veranstaltungen finden aufgrund der coronabedingten Einschränkungen webbasiert statt. Jede Einbindungsveranstaltung wird maximal 25 Teilnehmer umfassen, um eine aktive Mitwirkung aller Beteiligten sicherzustellen.
Ein kurzer Überblick über jüngste internationale Entwicklungen wurde kürzlich von der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft veröffentlicht. Nachlesbar sind Hinweise auf Stellungnahmen (zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur integrierten Berichterstattung) folgender Institutionen: IWF, CDSB, GRI, den ESAs, SSE, Basler Ausschuss, IIRC, ISAR und JPX.
Den Aufruf des DRSC zur Teilnahme an Einbindungsveranstaltungen zur CSR-Berichterstattung finden Sie hier.
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