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Bürokratieentlastungsgesetz  
20.07.2015

Weniger Bürokratie für KMU

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Bundesrat stimmt dem Bürokratieentlastungsgesetz zu (© Bundesrat | Henning Schacht)
Der Bundesrat hat dem Bürokratieentlastungsgesetz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt. Was ändert sich für KMU und wo greift die "Bürokratiebremse"?
Bürokratieabbau gehört wohl zu dem am häufigsten genannten Zielen einer jeden Regierung. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen nun – nach vielen neuen Vorschriften, Stichwort Mindestlohn, tatsächlich ein paar Entlastungen an. Der Bundesrat hat am 10. Juli dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt (vgl. BR-Drucks. 304/15).

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden vor allem mehr kleine Unternehmen als bisher von handels- bzw. steuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des HGB und der AO befreit. Der Grund: Die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn steigen um jeweils 20 Prozent auf 600.000 bzw. 60.000 Euro.

Entlastung für KMU durch weniger Bürokratie

Das Gesetz umfasst insgesamt drei Maßnahmen im Steuerrecht:
  • Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuer-Abzugsverpflichtete werden reduziert,
  • die Lohnsteuer-Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte wird auf 68 Euro angehoben und
  • das Faktorverfahren für den Lohnsteuer-Abzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern wird vereinfacht.

Existenzgründer erhalten Schonzeit

Existenzgründer werden ab sofort später als bisher in der Wirtschaftsstatistik herangezogen. Dies geschieht durch die Anhebung von Schwellenwerten für Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro. Zudem werden die bisher geltenden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik, also die Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs, erhöht, wodurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit werden.
Ein weiteres Bündel von Entlastungen betrifft die Energiewirtschaft; vorgesehen ist unter anderem eine Vereinfachung und Verringerung der Berichtspflichten für das Biogasmonitoring.

Bürokratiebremse greift

Das Bundeswirtschaftsministerium weist dazu in einer Mitteilung vom 10. Juli darauf hin, dass bereits seit dem 1. Juli 2015 parallel auch die sog. One-in-one-out-Regel ("Bürokratiebremse") greift: Danach verpflichtet sich die Bundesregierung, neuen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle auszugleichen.
Das Bürokratieentlastungsgesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die wichtigsten Entlastungen greifen ab 2016.

Literaturempfehlung Bürokratieabbau

In dem Beitrag "Von der Bürokratiekostenmessung zum Controlling in der Gesetzgebung" beschreiben Marco Becker und Lothar Streitferdt einen systematischen Ansatz zur kontinuierlichen Verringerung von Bürokratiekosten, indem das Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung zu einem Controllingsystem für die Gesetzgebung weiterentwickelt wird. Der Beitrag ist in dem von Prof. Dr. Carl-Christian Freidank und Dr. Patrick Velte herausgegebenen Band "Unternehmenssteuerung im Umbruch: Internationale Reformen in Reporting und Corporate Governance" erschienen.

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