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27.03.2015

Drei Monate Mindestlohn: Eine Zwischenbilanz

Mario Schulz, Redaktion COMPLIANCEdigital
Körzell: Ziel ist, dass der Mindestlohn bei allen ankommt (© DGB/Simone M. Neumann)
Seit Anfang des Jahres gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto. Sowohl die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) als auch der DGB ziehen eine erste Bilanz.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro hat im vergangenen Jahr die politische und gesellschaftliche Debatte in Deutschland bestimmt. Trotz des teilweise heftigen Widerstandes aus der Wirtschaft und auch aus den Reihen der CDU, gilt seit Januar die Lohnuntergrenze. Während die Bundesregierung – allen voran die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) das Gesetz als Erfolg sieht, reißt die Kritik – vor allem von Seiten der Arbeitgeber indes nicht ab.

Auswirkungen des Mindestlohns zeigen sich langfristig

Nach Auffassung der von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanzierten Initiative "Neue Soziale Marktwirtschaft" wirke sich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland zunehmend negativ auf Unternehmen und Beschäftigte aus. So schränken der Mindestlohn und die mit ihm verbundene zusätzliche Bürokratie die Freiheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Dies schade dem Wirtschaftsstandort und gefährde Arbeitsplätze.

"Die Berichte seit Anfang des Jahres über Entlassungen, Personaloptimierung, Preissteigerungen und Umgehungsversuche belegen den teilweise enormen Anpassungsdruck, unter dem die Unternehmen stehen", so die beiden Ökonomen Prof. Dr. Andreas Knabe von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, und Professor Dr. Ronnie Schöb (Freie Universität Berlin) in einer Zwischenbilanz, die im Auftrag der INSM erstellt wurde.

Zwar sei es dank der guten Konjunktur und des robusten Arbeitsmarktes bisher zu keinem messbaren Arbeitsplatzabbau gekommen – dies bedeute aber nicht, dass es keinen Grund zu Entwarnung gebe, so die beiden Wissenschaftler weiter. Der Druck auf den Arbeitsmarkt erfolge erfahrungsgemäß zeitverzögert, so Schöb weiter: "Die volle Beschäftigungswirkung wird sich erst langfristig einstellen."

Zudem weisen die Wissenschaftler darauf hin, dass der Mindestlohn vor allem Randgruppen am Arbeitsmarkt treffe. Rentner, Studenten oder hinzuverdienende Ehepartner würden im Falle des Jobverlusts nicht in die offizielle Arbeitslosenstatistik eingehen. Eine Messung der negativen Effekte des Mindestlohnes wird deshalb "eine der größten Herausforderungen der kommenden Zeit für die empirische Arbeitsmarktforschung in Deutschland sein", so Knabe und Schöb.

Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM, verlangt auf Basis des Mindestlohn-Zwischenberichtes, dass die Bundesregierung die Folgen ihres Handelns unabhängig und transparent überprüfen lässt: "Die INSM fordert die Bundesregierung auf, durch den Sachverständigenrat die Auswirkungen des Mindestlohns baldmöglichst evaluieren zu lassen. Auch in den kommenden Jahren ist eine kontinuierliche, unabhängige und wissenschaftliche Überprüfung sicherzustellen."

Auf offene Ohren stößt der Zwischenbericht zudem beim Parlamentskreis Mittelstand. Christian von Stetten (CDU), MdB und Vorsitzender des Parlamentskreises tritt daher für Korrekturen an dem Gesetz ein: "Die Zahl der Probleme und Unsicherheiten bei der Umsetzung des Mindestlohns sucht ihresgleichen. Der Parlamentskreis Mittelstand wird darauf drängen, dass diese Probleme nach der Osterpause gelöst werden.“

Dazu gehören laut von Stetten unter anderem die unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten, die Auftraggeberhaftung, die unzureichende Regelung für Praktikanten und für in Vereinen ehrenamtlich Tätige. „Dabei sind rechtssichere Lösungen notwendig, für die gegebenenfalls das Mindestlohngesetz geändert werden muss."

Zahlen, die den Rückgang von sogenannten Aufstockern – also die staatliche Zuzahlung für Beschäftigte mit zu geringem Lohn – dokumentieren, wurden im Zusammenhang mit der Kritik am Mindestlohn von der INSM nicht genannt.

DGB fordert flankierende Maßnahmen zur Durchsetzung des Mindestlohns

Ganz anders sieht die Bewertung des DGB aus. Für die Gewerkschaft ist die Einführung ein wichtiger Meilenstein, der – so die Gewerkschaftsforderung – durch weitere "flankierende gesetzliche Maßnahmen außerhalb des Mindestlohngesetztes" ergänzt werden muss. Ziel muss es sein, dass der "Mindestlohn bei allen ankommt".

Konkret forderte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell bei dem Treffen der Arbeitsgruppe von Arbeitgebern und Gewerkschaften im Bundesarbeitsministerium am 25. März 2015, dass "im Arbeitsgerichtsgesetz (…) die Beweislastumkehr für Mindestlohnansprüche und ein Verbandsklagerecht geregelt werden" muss. Dies würde nach Ansicht von Körzell dazu führen, dass der Arbeitgeber den Beweis führen muss, welche Stunden tatsächlich geleistet wurden. Zudem könne durch das Verbandsklagerecht der Druck, dem der einzelne Arbeitnehmer ausgesetzt ist, minimiert werden. Die Gewerkschaften, so der Hintergedanke, wären dann in der Lage, Verbandsklagen zu führen.

Whistleblowerschutz für Hinweisgeber

Zudem fordert der DGB einen besseren Schutz für Hinweisgeber. Beschäftigte, die Missstände oder Gesetzesverstöße in ihren Betrieben und Unternehmen offenlegen, sollten nicht um ihre berufliche Existenz fürchten müssen, so derDGB-Vorstand Körzell weiter.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf weitere Branchen ausweiten

Auch bei der Schwarzarbeitsbekämpfung sieht der DGB Nachbesserungsbedarf. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz müsse auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Zurzeit berücksichtigt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nur das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie die Gebäudereinigung und die Fleischwirtschaft. Nun müsse es "auf weitere Branchen ausgeweitet werden, wie das Bäckerhandwerk und den Einzelhandel", so Körzell. "Denn dort wird oft gegen den Mindestlohn und das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Das zeigen viele Anrufe bei unserer Hotline."

Arbeitgeber versuchen Mindestlohn zu hintergehen

Ein weiteres Problem sehen die Gewerkschafter darin, dass Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn durch Arbeitsverträge mit kürzeren Arbeitszeiten zu umgehen. Hier, so die Beobachtung des DGB, machen die "Arbeitgeber großen Druck auf die Beschäftigten, setzen ihnen die Pistole auf die Brust, damit sie den Vertrag unterschreiben".

Nach Ansicht von Körzell müssen hier "besondere Informationspflichten des Arbeitgebers und Bedenkzeiten für den Arbeitnehmer festgeschrieben werden". Bei deren Nichteinhaltung müsse es Schadensersatzansprüche geben, die sich auf die Struktur und Höhe des vorherigen Vertrages unter Beachtung der neueingeführten gesetzlichen Mindestbedingungen beziehen.

Zudem seien nach Ansicht des DGB "flächendeckende Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften" zu bilden, um die Arbeit des Zolls und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu unterstützen. Dazu sei aber keine gesetzliche Änderung notwendig. Hier müssten die Länder handeln.

Neben dem Gesetzgeber sieht der DGB auch die Rentenversicherung in der Pflicht. Diese, so Körzell weiter, habe eine "wichtige Rolle bei der Kontrolle des Mindestlohns, denn dort werden die Sozialversicherungsbeiträge eingezogen. Deshalb muss der Prüfdienst der Rentenversicherung aufgestockt werden, um die Arbeit des Zolls effektiv zu unterstützen." (Quelle: DGB, INSM)

Literaturempfehlung zum Thema: Mindestlohn

Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes haben sich wesentliche Neuerungen für die Arbeitszeitdokumentation ergeben. Andreas Schwarz gibt in dem in der Zeitschrift Business Reporting (2/2015) erschienenen Beitrag "Neue Dokumentationspflichten aufgrund Mindestlohn-Einführung" einen Überblick über wichtige und aktuell geltende Änderungen sowie Handlungsempfehlungen im Umgang mit den neuen Anforderungen an die Dokumentation.
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