Die große Mehrheit der grenzüberschreitend agierenden deutschen Unternehmen würde gerne stärker auf Vertragsrecht „made in Germany“ zurückgreifen. Das folgt aus den am 07. Januar 2013 bekannt gegebenen Ergebnissen einer aktuellen DIHK-Erhebung, in der sich 2.500 auslandsaktive Betriebe äußerten. Sie wurden danach befragt, welche Rechtsgrundlagen sie bei internationalen Geschäftsaktivitäten verwenden und welche Vorteile eine stärkere Implementierung deutschen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr ihrer Ansicht nach hätte. Dass sich etwa Drei Viertel der Unternehmen mehr „Law – Made in Germany" wünschen, hat demnach u.a. folgende Gründe:
Soweit das Wunschdenken – in der Praxis sehen sich jedoch mehr als 40 Prozent der international agierenden Unternehmen gezwungen, lokales Recht zu nutzen. 9 Prozent betreiben ihre Geschäfte auch nach US-amerikanischem bzw. englischem Recht. Deshalb fordert der DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke, dass dieses Thema auch im bilateralen Austausch, den die Bundesregierung mit vielen Ländern führt, immer wieder angesprochen werden sollte. Zu nennen ist etwa das Problem, dass deutsche Schiedsurteile z.B. in Staaten wie Russland nicht vollstreckt werden könnten, was für die betroffenen Unternehmen höhere Kosten bedeute.
Wernicke berichtete, dass nach Beobachtungen des DIHK manche Länder „an der Übernahme von Teilen des deutschen Rechts durchaus interessiert“ seien. Insbesondere ist aus DIHK-Sicht auch die „angelsächsische Rechtsordnung eben nicht alternativlos".
Hinweis: Mit dem Thema „Law – Made in Germany“ befasst sich auch die neue Ausgabe des DIHK-Newsletters „International Aktuell", die hier eingesehen werden kann.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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