Bei der im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, der nationalen Zentralstelle zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, sind im Jahr 2011 12.868 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) eingegangen (2010: 11.042; vgl. zum Vorjahresbericht die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 19. September 2011).
Das ist ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten des Gesetzes 1993. Dass sich dieser Trend auch in 2012 fortsetzen könnte, lassen die im ersten Halbjahr 2012 eingegangenen 6.798 Verdachtsanzeigen erwarten, ein Anstieg von circa 5 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Die Zahlen stellte am 29. Oktober 2012 BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden bei der gemeinsam mit Gabriele Hahn, Exekutivdirektorin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), veranstalteten Pressekonferenz zur Veröffentlichung des FIU-Jahresberichtes 2011 vor.
Bei knapp der Hälfte der Anzeigen erhärtete sich nach Prüfung des Sachverhaltes durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder der Verdacht einer Straftat, so das BKA. Nach wie vor sind es insbesondere Betrugsdelikte, die als Vortat zur Geldwäsche festgestellt wurden.
Dies korrespondierte mit der zunehmenden Zahl von Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit sogenannten Financial Agents. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dort eingehende Beträge gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiterleiten. Beteiligungen von Finanzagenten waren in 2011 insgesamt 3.992 Verdachtsanzeigen (circa 31 Prozent) zu entnehmen: Ebenfalls ein neuer Höchststand.
Weitere Informationen: BaFin
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