Jede Vermeidung der steuerlichen Haftung ist erfolgreicher als die zumeist sehr aufwändige Abwehr von Haftungsbescheiden.
Ein gewissenhafter Geschäftsführer oder Gesellschafter kann sein Haftungsrisiko vermeiden, wenn er darauf achtet, dass er steuerlich keine Pflichten verletzt bzw. nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig handelt.
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