Das EP hat in erster Lesung mit großer Mehrheit dem Verordnungsentwurf, welcher künftig den Großteil der Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU im öffentlichen und privaten Sektor abdecken soll, in erster Lesung zugestimmt. Mit der Absicht einer Generalüberholung der EU-Datenschutzgesetze haben die Abgeordneten am 12.3. den Schutz persönlicher Daten von EU-Bürgern, die in Drittländer übermittelt werden, damit gestärkt, heißt es in der aktuellen Pressemeldung des EP.
Die neuen Vorschriften, so das erklärte Ziel, sollen den Menschen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben. Auch würde sichergestellt, dass die gleichen Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, wodurch es für Unternehmen einfacher werde, grenzüberschreitend zu arbeiten. Gleichzeitig seien auch die Geldbußen für Unternehmen erhöht worden, die die Regeln brechen: Auf bis zu 100 Millionen Euro oder 5% des weltweiten Umsatzes. Hauptgrund für die dringend nötige Aktualisierung der EU-Datenschutzgesetze sei Fortschritt der Informationstechnologien, der Globalisierung und der zunehmenden Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Strafverfolgung Schritt zu halten.
Um EU-Bürger besser gegen Überwachungsmaßnahmen zu schützen, so der Plan, sollen Unternehmen (z.B. eine Suchmaschine, ein soziales Netzwerk oder ein Cloud-Storage-Serviceprovider) künftig verpflichtet werden, eine vorherige Genehmigung einer nationalen Datenschutzbehörde einzuholen, um persönliche Daten eines EU-Bürgers einem Drittland zu übermitteln. Die Firma müsse auch die betreffende Person über den Antrag informieren.
Auch Online-Daten sollen besser geschützt werden, beispielsweise durch das Recht, persönliche Daten löschen zu lassen, durch neue Anforderungen an sog. Profiling sowie die Forderung, sich bei der Erklärung von Datenschutzregelungen klarer und einfacher Sprache zu bedienen. Jeder Internetserviceprovider, der personenbezogene Daten verarbeiten will, müsse die frei erteilte, gut informierte und ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erhalten.
Das Datenschutzpaket bestehe insgesamt aus einer allgemeinen Verordnung, die den Großteil der Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU im öffentlichen und privaten Sektor abdeckt, und einer Richtlinie, die persönliche Daten abdeckt, die verarbeitet werden, um Straftaten zu verhindern, zu untersuchen oder zu verfolgen, oder um strafrechtliche Sanktionen durchzusetzen.
Ersterer wurde mit großer Mehrheit zugestimmt (621 Stimmen, 10 Gegenstimmen, 22 Enthaltungen), der Entwurf der Richtlinie erreichte hingegen nur eine knappe Mehrheit (371, 276, 30).
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