Ausgelöst durch unterschiedliche bereits dargestellte externe Effekte – insbesondere Corporate Governance-Entwicklungen und die Professionalisierung – erfolgt seit einigen Jahren eine Neupositionierung der Internen Revision. Hierbei gewinnt die Fragestellung hinsichtlich einzuhaltender Normen bzw. Normen zur Beurteilung der Angemessenheit einer Internen Revision an Bedeutung. Obwohl diese Fragestellung schon immer durch die Geschäftsleitung im Rahmen ihrer Organisations- und Überwachungspflichten, durch das Überwachungsorgan im Rahmen seiner Überwachungspflichten und durch den Abschlussprüfer im Rahmen seiner Prüfungspflichten beantwortet werden musste, konnte sich noch kein umfassendes einheitliches Normengefüge für die Interne Revision entwickeln. In Branchen, in denen aufsichtsrechtliche „Leitplanken“ wie z. B. die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Finanzdienstleistungsunternehmen festgelegt sind, waren die entsprechenden Ermessensspielräume geringer.
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