Dem Rechnungswesen der Unternehmung wird die Aufgabe zugeordnet, die betrieblichen Waren- und Dienstleistungsströme wertmäßig zu erfassen sowie die Vermögens- und Schuldenlage zeitpunktbezogen möglichst tatsachengetreu abzubilden. Im Rahmen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses kommt insbesondere den Betriebsmitteln eine hohe Bedeutung zu. Die vertragliche Basis, auf der diese Betriebsmittel in den Betriebsprozess eingebunden sind, kann stark variieren. Sowohl das rechtliche als auch das wirtschaftliche Eigentum kommen hier als Begründung in Betracht.
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