Die wesentlichen Vorschriften zur Bilanzierung von latenten Steuern sind in IAS 12 „Ertragsteuern“ geregelt. IAS 12 ist von allen Unternehmen, die einen Abschluss in Übereinstimmung mit den IFRS erstellen, unabhängig von deren Größe, Rechtsform oder Börsennotierung anzuwenden.
Ertragsteuern im Sinne des IAS 12 umfassen alle in- und ausländischen Steuern auf Grundlage der steuerpflichtigen Einkommen (IAS 12.2). In Deutschland zählen hierzu die Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer. Weiterhin enthalten Ertragsteuern für in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen auch im Ausland angefallene Quellensteuern. Steuern, die sich nicht auf Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens ergeben, wie z.B. Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des IAS 12.
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