Leasing ist ein Finanzierungsinstrument, das hinsichtlich der bilanzpolitischen und steuerlichen Folgen eine gewisse Flexibilität aufweist. Je nach Ausgestaltung eines Leasingvertrages erfolgt dessen Bilanzierung entweder wie ein Mietvertrag (Operating-Leasing) oder wie Eigentum (Finanzierungsleasing). Diese zweigeteilte Bilanzierung setzt im ersten Schritt die zutreffende Einordnung eines Leasingvertrages voraus. Die aktuell geltenden Rechnungslegungsvorschriften des IAS 17 sehen als wesentliches Klassifizierungskriterium die Zuordnung der Risiken und Chancen aus dem Leasingobjekt vor. IASB und FASB verfolgen mit dem derzeit vorliegenden zweiten Standardentwurf zur zukünftigen Leasingbilanzierung einen Bilanzierungsansatz, welcher für jeden Leasingvertrag die Bilanzierung von Nutzungsrechten beim Leasingnehmervorsieht. Damit soll künftig grundsätzlich jeder Leasingvertrag Eingang in die Leasingnehmer-Bilanz finden.
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