Als Konsolidierungskreis bezeichnet man grundsätzlich den Kreis der Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Unternehmen auf dieselbe Art und Weise Eingang in den Konzernabschluss finden, sondern dies von der Art der wirtschaftlichen Verflechtung und der daraus resultierenden Einbeziehungsmethode abhängt. In den IFRS gibt es drei bzw. vier Methoden, wie Unternehmen in einen Konzernabschluss einbezogen werden. Als Tochterunternehmen (Vollkonsolidierung), als gemeinschaftliche Vereinbarung in Form eines Joint Ventures (Equity-Methode) oder in Form eines Joint Operation (anteilige Einbeziehung), als assoziiertes Unternehmen (Equity-Methode) und schließlich als Beteiligung (Finanzinstrument nach IAS 39 bzw. IFRS 9).
Am 12.05.2011 hat das IASB drei neue und zwei überarbeitete Standards herausgegeben, die die Konsolidierung, die Bilanzierung von Beteiligungen an gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen sowie damit in Beziehung stehende Anhangangaben regeln:
IFRS 10 Konzernabschlüsse
IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen
IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
IAS 27 Separate Abschlüsse
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
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