Mit der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Capital Requirement Directive (CRD IV) wurde 2013 der gesetzliche Rahmen für Basel III in der Europäischen Union geschaffen. Das CRR/CRD IV-Paket gilt seit dem 1. Januar 2014. Die CRR trifft unter anderem Festlegungen über die Qualität der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel. Damit werden insbesondere IFRS-bilanzierenden Banken per Verordnung Prudential Filter vorgegeben, die bislang auf nationaler Ebene reguliert wurden, in Deutschland über die Konzernabschlussüberleitungsverordnung (KonÜV).
Ziel der Prudential Filter ist es, die mit der Anwendung der IFRS einhergehende typische Volatilität des Konzerneigenkapitals, wesentlich aus der zeitnahen Bewertung der Finanzinstrumente zum Fair Value resultierend, zum Zwecke der Überführung in das bankaufsichtliche Eigenkapital herauszufiltern. Eine Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Eigenmittelelemente als zentrale Merkmale regulatorischer bilanzieller Regeln soll hierdurch erreicht werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die IFRS-Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu legen, wobei hier der bisherige Standard (IAS 39) durch ein neues Regelwerk (IFRS 9) abgelöst werden soll.
Etwa zeitgleich mit der Gesetzgebung von Basel III setzte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vierte MaRisk-Novelle um. Bereits seit 1. Januar 2013 haben Institute demnach einen mehrjährigen Kapitalplanungsprozess sicherzustellen. Für die Planung (und Steuerung) des zukünftigen regulatorischen Kapitals stehen Institute nun vor der Herausforderung, einen MaRiskkonformen, mehrjährigen Kapitalplanungsprozess aufzusetzen, wobei der präzise Zeitpunkt der Ablösung von IAS 39 zwar weiter unklar bleibt, jedoch die Prudential Filter gemäß CRR bereits implizit von einer Ablösung von IAS 39 ausgehen. Durch diese teilweise Inkonsistenz der regulatorischen und (über das auch noch ausstehende EU-Endorsement) gesetzlichen Vorgaben gestaltet sich die Ermittlung der aufsichtlichen Eigenmittel für Institute mit IFRS-Konzernabschluss zunächst nicht einfach.
Seiten 167 - 194
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: