Mit der fünften Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma- Risk) setzt die Aufsicht sehr viele Aspekte des Baseler Papiers BCBS 239 um. Zukünftig müssen systemrelevante Institute im Sinne der MaRisk das neue Modul AT 4.3.4 beachten, in dem umfangreiche Anforderungen zum Datenmanagement, zur Datenqualität, zur Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung ergänzt wurden. Da das Modul AT 4.3.4 nur für systemrelevante Institute gilt, hat die Aufsicht ein neues Modul BT 3 geschaffen, das zum einen die bisherige Anforderungen an die Risikoberichte zu den einzelnen Risikoarten bündelt aber auch neue Anforderungen an die Risikoberichterstattung im Zusammenhang mit dem Risikdatenmanagement beinhaltet. BT 3 setzt wichtige Inhalte des Baseler Papiers um, die sich mit der Risikoberichterstattung beschäftigen und gilt für alle Institute, die den MaRisk unterliegen.
Die Finanzkrise hatte gezeigt, dass bei den Banken u.a. Mängel in der Risikodatenverwaltung und -aggregation bestanden. Risikoberichte konnten nicht termingerecht erstellt werden, waren teilweise unvollständig und Risikodaten waren nicht in vollem Umfang konsolidiert. Stand zuvor der Inhalt der Risikoberichte im Mittelpunkt der MaRisk-Novellen, rückt jetzt mit BCBS 239 in den neuen MaRisk das Risikodatenmanagement in das Blickfeld der Aufsicht.
Für systemrelevante Institute schreibt die neue MaRisk zudem gemäß AT 4.2 entsprechende Strategieaussagen im Erläuterungstext Tz. 1, Satz 4 vor: „Systemrelevante Institute haben zudem Aussagen zur Verbesserung und zum Ausbau der Aggregationskapazitäten für Risikodaten zu treffen“. Hier wird direkt BCBS 239 aufgegriffen und systemrelevante Institute müssen zukünftig in ihrer Strategie Aussagen zur Verbesserung und zum Ausbau der Aggregationskapazitäten für Risikodaten treffen. Dies gilt auch für deren wesentliche gruppenangehörige Tochterinstitute. Systemrelevante Institute sind G-SIBs und O-SIBs. Neben den Großbanken gehören u.a. Landesbanken und Spezialbanken dazu. Die Einstufung der O- SIBs nimmt die EBA vor und überprüft diese jährlich.
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