Die Unternehmen müssen gerade in Hinsicht auf den Einsatz von Mitarbeitern einem sich stetig wandelnden Marktumfeld gerecht werden. Neben der Stammbelegschaft, die über unbefristete bzw. befristete Dienstverträge beschäftigt werden, stehen den Unternehmen weitere Flexibilisierungsinstrumente in Form von „externen Mitarbeitern“ zur Verfügung. Im Kern handelt es sich hierbei um die Instrumente der Arbeitnehmerüberlassung und des Werk-/Dienstvertrages.
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