Ehe die Compliance-Pflicht für einen SE-Konzern mit Sitz in Deutschland untersucht werden kann, gilt es sich mit dem Diskussionsstand bezüglich einer Rechtspflicht zur Einführung eines Compliance-Management-Systems für die nationale AG als Einzelunternehmen bzw. Konzern auseinanderzusetzen, da die nationale AG insbesondere mit der SE mit dualistischer Führungsstruktur große Parallelen aufweist und hieraus Erkenntnisse gewonnen werden können, die möglicherweise auf die Herleitung einer Rechtspflicht zur Einführung eines Compliance-Management-Systems für einen SE-Konzern mit Sitz in Deutschland eingesetzt werden können.
Aufgrund der gewonnenen Kenntnisse könnte angenommen werden, dass aufgrund der Ähnlichkeiten der Rechtsformen der AG und der SE eine konzernweite Compliance-Pflicht für den SE-Konzern bestehen müsste. So könnte in den Regelungen über die Leitungsverantwortung der Unternehmensleitung einer SE eine Pflicht zur Einführung eines Compliance-Management- Systems verankert sein. Zunächst sind vorrangig gemäß der Struktur der „Normenpyramide“ 454 die grundlegenden Vorschriften der SE-VO hinsichtlich einer Compliance-Pflicht zu untersuchen, ehe auf die nachrangigen Regelungen, bspw. satzungsspezifische oder nationale Vorschriften zur Begründung einer möglichen konzernweiten Compliance-Pflicht, zurückgegriffen werden kann.
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