Der Entwurf der 10. GWB-Novelle befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. Das Gesetzesvorhaben ziele darauf ab, „wirksamen Wettbewerb im digitalen Zeitalter zu gewährleisten“. Die Regeln für marktbeherrschende Plattformen sollten strenger gefasst und der Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern erleichtert werden.
Der aktuelle Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz enthalte „Vorschläge für eine effektivere und zügigere Missbrauchsaufsicht“. Danach sollen die Kartellbehörden unter erleichterten Voraussetzungen einstweilige Maßnahmen erlassen können. Außerdem sollen Verwaltungsverfahren beschleunigt werden, etwa zur Akteneinsicht und zur mündlichen Anhörung. Geplant sei auch, Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden punktuell auszuweiten und mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen zu schaffen.
Künftig soll es etwa Plattformunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb untersagt werden können, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – ungleich zu behandeln. Außerdem sollen Plattformen verpflichtet werden können, Behinderungen für den Zugang zu Daten zu unterlassen.
Das GWB-Digitalisierungsgesetz soll teilweise der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften dienen. Diese Richtlinie ist bis zum 4.2.2021 in nationales Recht umzusetzen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.
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