Am 28. März 2012 wurde der vom BMWI vorgelegte Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Ziel des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist es unter anderem, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken.
Viele KMU sind z.B. als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Produkten von marktstarken Unternehmen abhängig. Mit ihrem Beschluss hält die Bundesregierung an der besonderen Missbrauchsaufsicht über solche marktstarken Unternehmen aufgrund ihrer hohen wettbewerbs- und mittelstandspolitischen Bedeutung fest.
Die Entscheidung des Bundeskabinetts stärkt darüber hinaus die Position der Verbraucherschutzorganisationen durch eine angemessene Beteiligung an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung. Die Verbraucherverbände erhalten die Möglichkeit, Unternehmen wegen eines Kartellrechtsverstoßes auf Unterlassung und auf Vorteilsabschöpfung für Schäden in Anspruch zu nehmen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen. Sammelklagen werden nicht eingeführt. Gleichzeitig erhalten die Kartellbehörden die Möglichkeit, die Rückerstattung zu Unrecht erhaltener Zahlungen an die Verbraucher anzuordnen.
Weitere Informationen: BMWi
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