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APAK: Ergebnisse zur Qualität der Abschlussprüfung im Jahr 2012

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 veröffentlicht und zieht eine insgesamt positive Bilanz ihrer Aktivitäten.

Die APAK stellt in ihrem Bericht fest, „dass die WPK – in den aufsichtsrelevanten Bereichen – ihre Aufgaben insgesamt geeignet, angemessen und verhältnismäßig erfüllt. Frühzeitige Hinweise der APAK in laufenden Vorgängen wurden von der WPK stets berücksichtigt und umgesetzt.“

Die von der APAK durchgeführten Inspektionen hätten sich als ein wirksames Instrument der Aufsicht über Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen bewährt, so die APAK in ihrer Presseinformation vom 5. Juni 2013. Weiter wird dort ausgeführt: „Trotz des insgesamt positiven Effekts kann die Entwicklung der Inspektionsergebnisse aber noch nicht zufriedenstellen. So gab es noch zu viele und vielfach wiederkehrende Beanstandungen.“

Die Ergebnisse zeigen aus Sicht der APAK, dass in der praktischen Prüfungsarbeit die erforderliche kritische Grundhaltung nicht immer eingenommen wird. Manche Abschlussprüfer würden sich bei der Beurteilung wesentlicher Sachverhalte zu sehr auf Aussagen des geprüften Unternehmens verlassen. Eine unzureichende auftragsbegleitende Qualitätssicherung sei oftmals ebenfalls Ursache dafür, dass Mängel in der Prüfungsabwicklung nicht rechtzeitig aufgedeckt werden.

Anzuerkennen sei, dass die ganz überwiegende Zahl der durch die APAK untersuchten Abschlussprüfer an einer hohen Qualität der von ihnen durchgeführten Abschlussprüfungen interessiert ist und daher die Hinweise und Belehrungen, die sich aus den Inspektionen ergeben, konstruktiv aufnimmt.

Aus Sicht der APAK ist im Rahmen der Diskussion über Faktoren und Maßnahmen zur Verbesserung der Prüfungsqualität auch eine Einbeziehung der Prüfungsausschüsse von Unternehmen als unmittelbare Adressaten der Abschlussprüfung erforderlich. Geprüft werde daher, ob und wie Prüfungsausschüsse über Feststellungen aus Inspektionen informiert werden können, welche die Abschlussprüfung ihres Unternehmens betreffen.

Weitere Informationen: WPK

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