Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt 2025 bei 37 Prozent – unverändert zum Vorjahr. Der Indikator erfasst neben dem Stundenlohnunterschied (Gender Pay Gap) auch Differenzen bei Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und Erwerbsbeteiligung (Gender Employment Gap).
Frauen verdienten 2025 pro Stunde 16 Prozent weniger als Männer. Zwei Drittel dieser Lücke lassen sich durch strukturelle Faktoren erklären, 6 Prozent bleiben bereinigt unerklärt. Außerdem arbeiteten Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger Stunden pro Woche. Auch die Erwerbsquote ist niedriger: 74 Prozent der Frauen waren 2024 erwerbstätig, gegenüber 81 Prozent der Männer.
Deutliche Unterschiede zeigen sich regional: In Ostdeutschland lag der Gender Gap Arbeitsmarkt bei 22 Prozent, im Westen bei 39 Prozent. Besonders niedrig war er in Mecklenburg-Vorpommern mit 17 Prozent, besonders hoch in Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils 41 Prozent.
Über die Einkommensdaten hinaus verweist eine aktuelle Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf strukturelle Ungleichheiten. Unterschiede zeigen sich demnach nicht nur bei Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeit, sondern auch bei Teilzeitquoten, geringfügiger Beschäftigung, Einkommen und langfristiger Absicherung.
Besonders deutlich werden die Ungleichheiten, wenn Kinder im Haushalt leben. Fast jede zweite erwerbstätige Frau mit Kind unter sechs Jahren (49 Prozent) berichtet von Diskriminierungserfahrungen im Job wegen Betreuungsaufgaben; bei Männern sind es 31 Prozent. Auch Beschäftigte mit Pflegeverantwortung sind betroffen.
Zeitschrift für Corporate GovernanceUnternehmen professionell führen und überwachen |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
