Feuerversicherung
Versicherungsgegenstand und Vertragsbedingungen
Die Feuerversicherung gewährt Schutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Die Versicherung von Schäden infolge von Krieg, innerer Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie ist grundsätzlich ausgeschlossen, teilweise werden Schäden durch Terrorakte auch ausgeschlossen.
Durch die sogenannte Extended Coverage Deckung (EC) im industriellen und großgewerblichen Bereich ist jedoch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes gegen folgende Gefahren möglich: innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen, Wasserlöschanlagen-Leckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
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