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19.09.2025

Ausgestaltung des CMS im unternehmerischen Ermessen der Geschäftsführung

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Bei der Ausgestaltung des CMS hat die Geschäftsführung einen unternehmerischen Ermessensspielraum (Grafik: thodonal/stock.adobe.com).
Compliance gewinnt auch für mittelständische Unternehmen an Bedeutung. Sie sehen sich verstärkt mit rechtlichen Anforderungen und steigenden Erwartungen an verantwortungsvolles Handeln konfrontiert.
Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben, ethische Standards und branchenspezifische Anforderungen effizient und praxisnah umzusetzen, stellt das Beratungsunternehmen Rödl & Partner in einem Online-Beitrag fest. Um die unternehmerische Flexibilität zu erhalten, sei das Compliance Management System (CMS) speziell auf die Risiken des jeweiligen Unternehmens abzustimmen.

Die konkrete Ausgestaltung des CMS liege im unternehmerischen Ermessen der Geschäftsführung. Sie müsse dafür beurteilen, mit welchen Maßnahmen die Wirksamkeit des CMS sicherzustellen ist, und dabei auch die individuelle Risikolage und die Struktur des Unternehmens berücksichtigen.

Wird eine Entscheidung ordnungsgemäß vorbereitet und im besten Interesse des Unternehmens getroffen, greift der Schutz der Business Judgment Rule, heißt es in dem Beitrag. Sie schütze die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung, sofern sie nicht gegen gesetzliche Pflichten oder gegen die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers verstößt. Außerdem müsse die gewählte Compliance-Struktur ihren Zweck erfüllen und dürfe nicht nur formal bestehen.

In Unternehmen mit mehreren Geschäftsführern gelte der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Rödl & Partner weisen darauf hin, dass alle Mitglieder der Geschäftsleitung für die Einhaltung der Compliance-Pflichten zuständig, verantwortlich und haftbar sind. Die Gesamtverantwortung umfasse die Organisation, Überwachung und Kontrolle des CMS. Eine vollständige Übertragung der Verantwortung auf andere Geschäftsführende oder Abteilungen sei nicht möglich. Einzelne Aufgaben könnten jedoch innerhalb der Compliance-Organisation delegiert werden.

Es ist zu betonen, dass der Ermessensspielraum der Geschäftsführung begrenzt ist und die Business Judgment Rule nicht in allen Fällen schützt. Werden Aufgaben delegiert, sind klare Verantwortlichkeiten und Rahmen festzulegen und eine wirksame Überwachung sicherzustellen.

Den vollständigen Beitrag haben Rödl & Partner hier veröffentlicht.

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Mitherausgeber: Prof. Dr. Josef Wieland, Prof. Dr. Roland Steinmeyer, Prof. Dr. Stephan Grüninger

Schlüssel zu nachhaltiger Wertschöpfung

Compliance ist als Integritätsmanagement heute ein wesentlicher Aspekt erfolgreichen unternehmerischen Handelns. Unter den Bedingungen tiefreifender Transformationen, die neue digitale und KI-gestützte Geschäftsmodelle ermöglichen, die Welt verbinden und vielseitige ungekannte Risiken bergen, ist ein robustes Management von Compliance und Integrity gefragt, das nicht nur klassische Korruptionsbekämpfung adressiert.

Umfassend und fachübergreifend

Das Standardwerk von Wieland/Steinmeyer/Grüninger spiegelt die beispiellose heutige Dynamik praxisgerecht wider: Dabei geht es sowohl um die grundsätzliche Rolle von Compliance und einer ethischen Führungskultur in Organisationen, als auch um praktische Lösungen für Managemententscheidungen, national und international.

  • Management- und Rechtsgrundlagen: Wertschöpfungs- und Werteorientierung, ESG- und Digital-Compliance, Rechtsgrundlagen und Rechtsdurchsetzung
  • Aufbau von Compliance Management Systemen (CMS): Risiken und Regeln, Organisation und Überwachung, Kommunikation und Training, Compliance-Kultur
  • Business Conduct Compliance, u. a. zu Anti-Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche, Cybersecurity, Exportkontrolle und Umwelt
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Die 4. Auflage greift neueste Entwicklungen durch KI, eine veränderte geopolitische Lage oder sich erweiternde ESG-Standards und weitere Herausforderungen zuverlässig auf. Sie finden rund 20 neue Beiträge – dabei u.a. auch zur Durchsetzung der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, zu Maßnahmen bei Belästigung und Diskriminierung in Unternehmen, zu Integrity- und Compliance-Kultur, der Rolle des Aufsichtsrats und neuen technologischen Entwicklungen.

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