In einer aktuellen Märzpublikation stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Leistungen der und Erwartungen an die IR aus Perspektive der Bankenaufsicht heraus. Die Interne Revision sei ein wichtiger Baustein des Risikomanagements von Banken. Entsprechend hoch seien die Erwartungen, die die Bankenaufsicht an sie richte.
Der allgemeine rechtliche Rahmen für diese Erwartungen, heißt es in dem aktuellen Fachartikel, habe sich über die Jahre stark verändert. So sei die Corporate Governance durch verschiedene Anpassungen des Gesellschaftsrechts immer wieder gestärkt worden, beispielsweise angefangen mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Auch der DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) sei inzwischen durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz im Gesellschaftsrecht verankert worden und nunmehr auch bereits mehrfach fortentwickelt worden.
Auf die Ausführung der rechtlichen Verankerung der Aufgaben und die Stellung der Internen Revision für Kreditinstitute in den MaRisk folgt deren Konkretisierung anhand ausgewählter Beispiele und Themenblöcke wie der mathematischen Modellierung zur Risikoquantifizierung und deren Prüfung. Im Anschluss werden Betrachtungen zum Aspekt Flexibilität und dem Umgang mit sich laufend wandelnden Rahmenbedingungen erläutert, zur der Rolle der Revision für interne Kommunikation und gegenüber anderen Handlungs- und Verantwortungsbereichen wie Vorstand oder Aufsichtsrat.
Den aktuellen Fachbeitrag im genauen Wortlaut können Sie auf den Seiten der Bafin abrufen.
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