Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Mai auf ihrer Jahrespressekonferenz einen aktuellen Jahresbericht vorgestellt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie schutzbedürftig der Verbraucher ist.
Die Präsidentin der BaFin, Dr. Elke König, machte auf der Konferenz klar, dass es nicht die Aufgabe der BaFin sein kann, die „Renditeversprechen sämtlicher Unternehmen zu prüfen“. Nach ihrer Auffassung darf sich der Staat nicht zum „Richter über jedes wirtschaftliche Handeln aufschwingen“.
Weiter führte König aus, dass der Schutz nicht in „Gängelei und Entmündigung ausarten [dürfe]. Wir können Verbraucher nicht in einen Kokon einspinnen und alle auch nur ansatzweise riskanten Angebote von ihnen fernhalten und verbieten“. Das Ziel der BaFin sei vielmehr der mündige Verbraucher, der seine Anlageentscheidung selbstbestimmt und eigenverantwortlich treffe.
Für die BaFin als Aufsichtsorgan sei nach Auffassung von König die Frage nach dem rechten Maß an Regulierung immanent: „Wir brauchen einen regulatorischen Rahmen, der uns Aufsehern hilft, das öffentliche Gut Finanzstabilität zu schützen und die zerstörerische Kraft von Krisen zu mildern.“
König äußerte sich auf der Pressekonferenz auch zu Basel III und zu der Frage nach grenzüberschreitenden Abwicklungsregimen.
Nach Auffassung von König entfalte Basel III bereits erste Wirkungen. König begrüße auch, dass am Prinzip der Risikosensitivität festgehalten werde. Sie sehe sogar noch Nachholbedarf in Bezug auf den Umgang mit Staatsanleihen.
In Bezug auf die Frage nach grenzüberschreitenden Abwicklungsregimen für systemrelevante Banken betonte König die Wichtigkeit solcher Maßnahmen. Problematisch in den Augen von König ist aber die Reichweite: „Wenn wir die De-facto-Staatsgarantie für systemrelevante Banken abschaffen wollen, müssen wir ein globales und grenzüberschreitend wirksames Abwicklungsregime entwickeln.“
Die begleitende Presseerklärung der BaFin finden Sie unter diesem Link.
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