Laut einem aktuellen Urteil des US-Arbeitsministeriums muss die Bank of America einem früheren Mitarbeiter 930.000 Dollar zahlen, weil sie gegen das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern verstoßen hat. Zudem ordnete das Ministerium die Wiederbeschäftigung des Hinweisgebers an.
Die Ermittlungen hatte das zum US-Arbeitsministerium gehörende U.S. Department of Labor's Occupational Safety and Health Administration (OSHA) geführt, das die Whistleblower-Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Acts und 20 anderen US-amerikanischen Gesetzen zum Schutz von Arbeitnehmern verschiedenster Branchen durchsetzt.
In dem Fall hatte der ehemalige Angestellte der Countrywide Financial Corp. eine interne Untersuchung geleitet und dabei weitverbreiteten Betrug aufgedeckt, an dem mehrere Mitarbeiter des Immobilienfinanzierers beteiligt waren. Er hatte zudem offen gelegt, dass Mitarbeiter, die versucht hatten, die Betrugsfälle zu melden, schwere Vergeltungsmaßnahme erleiden mussten. Nachdem die Countrywide Financial Corp. im Jahr 2008 durch die Bank of America übernommen wurde, wurde er entlassen. Daraufhin meldete er den Fall beim US-Arbeitsministerium.
Dem OSHA zufolge belegen die Ermittlungen, dass die Bank of America illegale Vergeltungsmaßnahmen gegen den Mitarbeiter angewandt hatte. Das Ministerium betont in dem Urteil vom 14. September 2011, dass Whistleblower eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Integrität des Finanzsystems sowie die Sicherheit von Lebensmitteln, Luft, Wasser, Arbeitsplätzen und Transportsystemen darstellen. Der Fall unterstreiche die Bedeutung des Schutzes von Hinweisgebern, die mit ihrem Mut auch zum Schutze der Öffentlichkeit von den negativen Konsequenzen aus der illegalen Tätigkeit ihrer Arbeitgeber beitragen würden.
In Deutschland fehlen bislang gesetzliche Regelungen zum Schutz von Whistleblowern. Durch ein kürzlich vom EGMR verkündetes Urteil, das die die Kündigung einer Hinweisgeberin für rechtswidrig erklärt hatte, hat jedoch auch hierzulande die Diskussion um die Verantwortung von Unternehmen bei der Implementierung von Anlaufstellen für Hinweisgeber stark an Bedeutung gewonnen, vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 05. August 2011 .
Weitere Informationen: OSHA
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.