Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge zur Stärkung der bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers angenommen. Die Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nehmen ständig neue Formen an und machen daher eine regelmäßige Aktualisierung des Regelwerks nötig.
Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Die Union steht bei den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten an vorderster Front. Schmutziges Geld kann die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen; Terrorismus rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft. Neben strafrechtlichen Maßnahmen können auch Präventivmaßnahmen über das Finanzsystem dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Wir schlagen klare Regeln vor, die die Wachsamkeit von Banken, Anwälten, Buchprüfern und allen anderen Betroffenen stärken werden.”
Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für innere Angelegenheiten: „Wir wollen in unserer Wirtschaft kein „schmutziges“ Geld, ob aus Drogenhandel, illegalem Waffenhandel oder Menschenhandel. Deshalb dürfen wir dem organisierten Verbrechen keine Möglichkeit geben, Gelder über das Bankwesen oder den Glücksspielsektor zu waschen. Insbesondere in Krisenzeiten darf es in der legalen Wirtschaft keine rechtlichen Schlupflöcher für organisiertes Verbrechen oder Terroristen geben. Unsere Banken dürfen auf keinen Fall zum Waschen von Maffiageld oder zur Finanzierung von Terrorismus genutzt werden.“
Das am 05. Februar 2013 angenommene Paket, das andere bereits getroffene oder geplante Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption und Steuerflucht ergänzt, umfasst:
Beide Vorschläge tragen den jüngsten Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Financial Action Task Force (FATF), in vollem Umfang Rechnung und gehen in verschiedenen Bereichen sogar noch weiter, um bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung höchste Standards zu fördern. Beide Vorschläge sehen einen zielgenaueren risikoorientierten Ansatz vor.
Die neue Richtlinie bringt mehrere Änderungen:
Die beiden Vorschläge sehen eine Stärkung der Sanktionsbefugnisse der zuständigen Behörden vor und führen zu diesem Zweck u. a. einen Satz prinzipiengestützter Mindestregeln ein, um Verwaltungssanktionen zu verschärfen, und enthalten die Anforderung, Maßnahmen in grenzübergreifenden Fällen zu koordinieren.
Weitere Informationen: Europäische Kommission
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