Aktuelle Informationen zu den Anbietern von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen stellt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) in einer neuen Übersicht zur Verfügung.
Nach Wirtschaftsprüferordnung (§ 54 WPO) besteht für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Liste der Anbieter wurde nun durch die WPK aktualisiert (Stand: 4. Mai 2011) und steht auf der Website der WPK zur Verfügung. Die Nennung in der Liste und die dort gewählte Reihenfolge ist nach Angaben der WPK mit keiner Wertung hinsichtlich der Qualität oder Seriosität der Anbieter verbunden.
Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Deckung der sich aus der Berufstätigkeit der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden.
Weitere Informationen und Download der Übersicht als PDF-Dokument: Wirtschaftsprüferkammer
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