Wie die BaFin gestern meldet, können die neuen Entwürfe eines Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an die Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen“ und einer Sammelverfügung zu den „Anordnungen betreffend die Einrichtung einer Beschwerdemanagementfunktion und die aufsichtlichen Informationspflichten der Versicherungsunternehmen im Bereich der Beschwerdebearbeitung“ jetzt öffentlich eingesehen werden. Beide Entwürfe stehen bis zum 9. August 2013 auf der Internetseite der BaFin zur Konsultation.
Hintergrund, heißt es in der Meldung, seien die Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen (Guidelines on Complaints-Handling by Insurance Undertakings, EIOPA-BoS-12/069), die die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA am 14. Juni 2012 veröffentlicht habe. Sie enthalten die Mindeststandards, die EIOPA für die Beschwerdebearbeitung als notwendig erachte. Die BaFin habe gegenüber EIOPA im Rahmen des Comply-or-Explain-Verfahrens angekündigt, die Leitlinien umzusetzen.
Stellungnahmen zu den Entwürfen unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 16/2013; VA 43-I 2512-2013/0007) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 16/2013) können der Bundesanstalt entweder schriftlich oder per E-Mail an Konsultation-16-13@bafin.de zugestellt werden. Das Einverständnis der Einreichenden vorausgesetzt, sollen die Stellungnahmen dann auch auf der Internetseite der Bundesanstalt veröffentlicht werden.
Weitere Informationen und die beiden Entwürfe zum Download finden Sie hier.
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