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IFRS-Kongress 2017  
13.09.2017

Bilanzierungsfehler: DPR-Feststellungen 2017

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Rechnungslegung: Fehlerquote liegt leicht über Vorjahresniveau (Foto: Gina Sanders/Fotolia.com)
Der Trend einer auf niedrigem Niveau stabilen Fehlerquote in der Rechnungslegung dürfte sich auch 2017 fortsetzen – trotz eines leichten Anstieges im Jahr 2016. Dazu trägt auch die präventive Ausrichtung der DPR-Aktivitäten bei.
Anlässlich des von Ernst&Young Anfang  September in Berlin ausgerichteten IFRS-Kongresses 2017 gab der Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), Prof. Dr. Edgar Ernst, einen Überblick zu den DPR-Aktivitäten. Ernst wies zunächst darauf hin, dass die Fehlerquote in 2016 leicht über dem Vorjahresniveau lag und per Juli 2017 somit eine erhöhte Fehlerquote festgestellt wurde; insgesamt liege aber über die Jahre gesehen eine stabile Entwicklung vor. Die Zustimmungsquote habe sich zudem weiter erhöht und lag zuletzt sogar bei 100 Prozent.

Signifikant höhere Fehlerquoten gab es bei Anlass- und Verlangensprüfungen. Wie zuvor dominieren die Bereiche Unternehmenserwerb und -verkauf/Goodwill. Ernst wies ferner darauf hin, dass nicht jeder festgestellte Fehler zu einer insgesamt fehlerhaften Rechnungslegung führe. Er benannte folgende Fehlerbeispiele:

Ertragsrealisierung:
Eine Absichtserklärung über den Verkauf eines Anlagegegenstands führt weder zur Entkonsolidierung bzw. zum Abgang desselben noch zu einer entsprechenden Ertragsrealisierung.
Da die Gesamtkosten von Fertigungsaufträgen zu niedrig angesetzt wurden, ergaben sich für diese Aufträge im Rahmen der Bewertung zum Bilanzstichtag zu hohe Fertigstellungsgrade. Dies führte zu einer überhöhten Umsatzrealisierung.
Unternehmenserwerb:
Wenn es an der Übernahme eines bestehenden Geschäftsbetriebs mangelt, liegt kein Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 vor. Somit ist in diesem Zusammenhang kein Geschäfts- oder Firmenwert aktivierbar.
Finanzinstrumente: Die Verkaufsoption eines nicht beherrschenden Anteilseigners begründet eine finanzielle Verbindlichkeit, die mit dem Barwert des Ausübungspreises der Verkaufsoption anzusetzen ist. Es wurde jedoch keine Verbindlichkeit ausgewiesen.
Geschäftssegmente: Im Konzernanhang wird die Tatsache, dass der Gesamtbetrag der Umsatzerlöse mit einem externen Kunden 10 Prozent der Umsatzerlöse übersteigt, nicht angegeben.
Latente Steuern auf Verlustvorträge:
Ausweitung des Planungszeitraums für die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge durch einfache Übernahme der Planzahlen des ursprünglich letzten Planjahres in das neu hinzugekommene Planjahr ist nicht sachgerecht, insbesondere wenn sich das Unternehmen in einer Restrukturierungsphase mit erhöhten Unsicherheiten befindet.
Impairment von Anlagevermögen:
Unterlassung von Wertminderungsprüfungen für Sachanlagen trotz Vorlage von Anhaltspunkten, dass die Vermögenswerte wertgemindert sein könnten.
Lagebericht:
Nichtangabe eines wesentlichen, bestandsgefährdenden Risikos im Konzernlagebericht, welches durch mögliche Rückforderungen von öffentlichen Investitionszuschüssen eintreten könnte.
Unsicherheiten hinsichtlich kurz nach dem Aufstellungszeitpunkt stattfindender Ereignisse wurden im Konzernlagebericht nicht quantifiziert, obwohl dies in der internen Risikoberichterstattung erfolgt.
 
Ernst betonte weiter, dass gerade die Risiko- und Prognoseberichterstattung aus Kapitalmarktsicht sehr wichtig sei. Die Basis für entsprechende Informationen sei meist intern gegeben, aber nicht alles finde den Weg in die externe Rechnungslegung. In der Nachschau werden Fehler ganz überwiegend (mit einer Ausnahme in 2016) umgesetzt; auch die erteilten Hinweise werden größtenteils befolgt.

 
IFRS-Abschlussanalyse
Wer Unternehmensabschlüsse richtig lesen möchte, benötigt neben geeigneten Analyseinstrumenten umfassende Kenntnisse abschlusspolitischer Spielräume. Wie der Übergang von der HGB- zur IFRS-Rechnungslegung sich konkret auf die Abschlussanalyse auswirkt, zeigt Prof. Dr. Hanno Kirsch in der 4. Auflage des bewährten Praxisbuchs „IFRS-Abschlussanalyse“. Ausgehend von den jeweiligen abschlusspolitischen Perspektiven werden Möglichkeiten und Grenzen der finanz- und erfolgswirtschaftlichen Abschlussanalyse systematisch aufgezeigt.

(ESV/ms)
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