Die fortschreitenden technischen Möglichkeiten automatisierter KFZ-Kennzeichenerfassung haben längst dazu geführt, dass zunehmend auch private, nicht-öffentliche Stellen hiervon Gebrauch machen. Die Einsatzmöglichkeiten dieser Technologie sind dabei ausgesprochen vielfältig. Ob in Parkhäusern, auf Campingplätzen oder sonstigem öffentlich zugänglichen Privatgrund – moderne Systeme verbinden heute die Interessen von Betreibern und Kunden (vermeintlich) optimal. Naturgemäß stellt sich bei dem Betrieb solcher Systeme stets die Frage nach deren datenschutzrechtlicher Zulässigkeit. Will man zu dem Ergebnis einer zulässigen Erhebung, Speicherung und Nutzung eines KFZ-Kennzeichens kommen, müssen hohe Anforderungen an die Erforderlichkeit und Angemessenheit unter Einbeziehung der schutzbedürftigen Betroffeneninteressen beachtet werden. Der Beitrag nimmt unter Einbeziehung der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden eine rechtliche Einordnung von Kennzeichenerfassungssystemen vor, gibt einen Überblick über die Vielzahl der bestehenden Anforderungen und zeigt Lösungsansätze für eine datenschutzkonforme Umsetzung auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-05 |
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