Der Jahresbericht 2011 zum Bürokratieabbau wurde vom Bundeskabinett im April 2012 beschlossen. Darin wird der Stand der Umsetzung des seit 2006 laufenden Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ dargestellt.
Mussten deutsche Unternehmen vor fünf Jahren jährlich noch ca. 50 Mrd. Euro für amtliche Statistiken, Antragsformulare, das Ablegen von Rechnungen etc. aufbringen, sind es heute nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) rund 25 Prozent (fast 11 Mrd. Euro) weniger. Aus dem Bereich des BMWi wird dazu insbesondere auf die Novellierung des Vergaberechts zur Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen beigetragen. Die Wirkung dieser Entlastungsmaßnahme wird mit über 400 Mio. Euro jährlich beziffert.
Für die Zukunft hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Aufwand zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben weiterhin auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig die Qualität des Rechts zu verbessern, um seine Verständlichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Das am 28. März 2012 von der Bundesregierung beschlossene neue Arbeitsprogramm sieht u.a. vor, zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft sowie unter Mitwirkung von Ländern und Gemeinden unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen abzuschaffen, etwa bei der Betriebsgründung.
So hat im Bereich des BMWi z.B. ein Projekt zur Messung des mit Gewerbeanzeigen verbundenen Aufwands zu konkreten Vereinfachungsvorschlägen geführt. Noch in diesem Jahr soll die elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige erleichtert und mit anderen Meldepflichten verbunden werden. Weitere Erleichterungen im Bereich der Handwerksordnung und bei der elektronischen Signatur werden derzeit umgesetzt. Auch das Exportkontrollrecht soll umfassend vereinfacht werden. Ein bereits eingerichtetes elektronisches Kommunikationsportal erlaubt es Unternehmen schon jetzt, Ausfuhranträge elektronisch einzureichen und den Stand der Bearbeitung nachzuvollziehen. Die Bearbeitungszeiten der Anträge wurden durch weitere organisatorische Maßnahmen reduziert (vgl. in diesem Zusammenhang auch die News auf COMPLIANCEdigital vom 13. Oktober 2011 zur Zusammenarbeit von Behörden auf EU-Ebene).
Nach eigenen Angaben beabsichtigt das BMWi, sich auch weiterhin für die bürokratiearme Ausgestaltung der E-Bilanz sowie des umsatzsteuerrechtlichen Nachweises innereuropäischer Lieferungen (Gelangensbestätigung) einzusetzen. Erinnert sei hier ferner an die ELENA-Einstellung (s. die News auf COMPLIANCEdigital vom 19. Juli 2011). Immerhin ist ja nach zunächst unverständlichem Hin und Her die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung auch vom BMF rückwirkend ab 1. Juli 2011 für zulässig erachtet worden.
Hinweis: Auf EU-Ebene hatte gem. Mitteilung des BMWi vom 21. Februar 2012 die sog. Stoiber-Gruppe ihren EU-Bericht zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung vorgelegt. Die Empfehlungen des Berichts reichen von einem regelmäßigen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten zu bewährten Maßnahmen über Anregungen für die Programme zur besseren Rechtsetzung auf EU- und Mitgliedstaatsebene bis hin zu speziellen Themen wie einer stärkeren Nutzung von e-government-Lösungen.
Weitere Informationen: BMWi
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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