Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 17.07.2009 die strafrechtliche Verantwortung von Compliance-Officern in Unternehmen drastisch verschärft. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, ein Compliance-Officer kann sich durch bloße Passivität auch im Hinblick auf aus dem Unternehmen gegenüber dessen Vertragspartnern begangene Taten strafbar machen – wenn er zum Handeln verpflichtet war.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2009.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-03 |
Seiten 249 - 251
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