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Bundesrat stimmt AIFM-Umsetzungsgesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) zugestimmt, den der Bundestag am 16. Mai 2013 verabschiedet hatte. Damit wird das Gesetz voraussichtlich wie geplant am 22. Juli 2013 in Kraft treten.

Die WPK hatte sich auch gegenüber den Bundesratsmitgliedern noch einmal für eine gesetzliche Haftungsbeschränkung für solche Verwahrstellen eingesetzt, deren Funktion grundsätzlich auch von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern übernommen werden kann. Dies wurde unter Hinweis auf die AIFM-Richtlinie abgelehnt. Danach sei es unangemessen, den Anlegern das Risiko für Fehler der Verwahrstellen aufzuerlegen.

Zum gleichzeitig beratenen AIFM-Steueranpassungsgesetz hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Presseinformation dazu ist auf der Internetseite des Bundesrates abrufbar. Demnach haben die Länder am 07. Juni 20123 das sogenannte AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz vorerst gestoppt und in das Vermittlungsverfahren verwiesen. Sie halten unter anderem die Möglichkeit der neu geregelten offenen Investmentkommanditgesellschaft für systemwidrig, Erträge an die Gesellschafter durchzuschleusen und zusätzlich eine steuerfreie Thesaurierung von Veräußerungsgewinnen vorzunehmen. Zudem sei eine Regelung erforderlich, die verhindert, dass ausländische Einkünfte inländischer Anleger dauerhaft steuerneutral gegen die deutsche Besteuerung abgeschirmt werden können. Zur Bekämpfung der sogenannten Goldfinger-Modelle hält der Bundesrat zusätzliche Anpassungen des Einkommensteuergesetzes für notwendig (vgl. Bundesrat).

Weitere Informationen: WPK; Hartmut Renz, Prof. Dr. Lars Jäger und Gero Maas (Hrsg.): Compliance für geschlossene Fonds. Praxis-Leitfaden für Anbieter, Vertrieb und Zweitmarkt, erscheint im Juni 2013

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