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BVI-Regeln für den Umgang mit Anlegerkapital jetzt allgemeinverbindlich

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird ab sofort die Wohlverhaltensregeln des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI) bei der Auslegung der Verhaltenspflichten nach dem Investmentgesetz heranziehen.

In einem Schreiben erklärte die Aufsichtsbehörde dazu die inzwischen überarbeiteten BVI-Regeln für Kapitalanlagegesellschaften als allgemeinverbindlich. Sie gelten damit unverzüglich für alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften (im Sinne von § 2 Abs. 6 InvG) und Investmentaktiengesellschaften (im Sinne von § 2 Abs. 5 InvG).

Die BVI-Wohlverhaltensregeln formulieren laut Verband einen Standard für den guten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Kapital der Anleger sowie mit deren Rechten. Sie beziehen sich auf die gesetzlichen Verhaltenspflichten nach § 9 InvG (z.B. Handeln im ausschließlichen Interesse der Anleger, Vermeidung von Interessenkonflikten, marktgerechte Ausführung von Geschäften).

Der BVI ist eine Interessenvertretung der Investmentbranche Deutschlands. Er fördert nach eigenen Angaben den Investmentgedanken.

Weitere Informationen: BVI

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