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IDW-Hinweis  
11.03.2020

Coronavirus im Rechnungswesen – Konsequenzen für den Jahresabschluss

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Das IDW stuft die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus als „wertbegründendes Ereignis“ ein. (Foto: meenkulathiamma/stock.adobe.com)
Zu den Auswirkungen der Coronavirus-Ausbreitung hat das IDW jetzt einen fachlichen Hinweis für die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfung veröffentlicht.

Das Coronavirus greift weiter um sich. Die Eindämmungsmaßnahmen haben bereits negative wirtschaftliche Auswirkungen hervorgerufen – etwa durch Einschränkungen im Messewesen, im Hotel- und Gastgewerbe und in der Produktion. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) befasst sich im fachlichen Hinweis damit, welche Folgen das Virus auf die Rechnungslegung (HGB/IFRS) und die Prüfung der Abschlüsse und Lageberichte der betroffenen Unternehmen hat. Aufgrund der nicht absehbaren weiteren Entwicklung sei eine ständige Überprüfung der Informationen sowohl durch die für Abschlüsse und Lageberichte zuständigen Unternehmensorgane als auch durch die Abschlussprüfer erforderlich.

Virusausbreitung als wertbegründendes Ereignis

Nach den IDW-Angaben handelt es sich bei den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus bezogen auf den Jahresabschluss zum 31.12.2019 um ein wertbegründendes Ereignis, das nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist. Denn das Virus hat sich soweit ersichtlich erst im Januar 2020 sprunghaft ausgebreitet. Insofern dürfen Bilanz und GuV zum 31.12.2019 i.d.R. nicht mehr geändert werden. Anders im Anhang: Dort sind im verpflichtenden Nachtragsbericht negative finanzielle Auswirkungen zu erläutern, sofern sie von besonderer Bedeutung sind. Kleine Kapitalgesellschaften hingegen dürfen selbst auf diese Angaben verzichten. Außerdem haben Konzerne ggf. im Risikobericht als Teil des Lageberichts die wirtschaftlichen Risiken in Verbindung mit der Ausbreitung des Coronavirus aufzuzeigen.

Rechnungslegung und Prüfung zum Stichtag 31.12.2019

Im Einzelnen geht das IDW auf folgende Punkte ein:

  • Wertaufhellung vs. Wertbegründung in der HGB-Rechnungslegung
  • Berücksichtigungspflichtige vs. nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in der IFRS-Rechnungslegung
  • Nachtragsberichterstattung im (Konzern-)Anhang in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung
  • Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss
  • (Konzern-)Lageberichterstattung
  • Auswirkungen auf Prüfungsprozess und Kommunikationserfordernisse
  • Beurteilung möglicher Konsequenzen für den Bestätigungsvermerk
Den sechsseitigen IDW-Hinweis finden Sie hier.

Einfluss der IFRS auf das HGB

Autorin: Dr. Anna Holtsch

Die schrittweise Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS stellt eine bedeutende Entwicklung im jüngeren Bilanzierungsrecht dar. Spätestens das Inkrafttreten des BilMoG hat die Frage nach dem Einfluss der IFRS auf die Auslegung handelsrechtlicher Vorschriften und auf die Interpretation der handelsrechtlichen GoB neu aufgebracht.

Unter umfassender Berücksichtigung auch der europarechtlichen Ebene macht Anna Holtsch die bestehenden tiefgehenden Vernetzungen zwischen IFRS und HGB transparent. Im Fokus stehen dabei u. a.:

  • Interdependenzen im Gesetzgebungsprozess durch einschlägige EU-Richtlinien und Endorsement-Verfahren sowie deren Auswirkungen z. B. für den True-and-Fair-View-Grundsatz
  • Europarechtliche und internationale Rückkopplungen auf das GoB-System und einzelne GoB
  • Reichweiten des IFRS-Einflusses, konkret diskutiert für ausgewählte Bereiche der Umsatzrealisation

(ESV/fab)
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