Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und das Institut für Wirtschaftsprüfung (IDW) haben Position zum Grünbuch der EU-Kommission „Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik“ bezogen. Es geht u.a. um die Informationspflicht des Abschlussprüfers.
Beide Berufsorganisationen begrüßen in ihren Stellungnahmen grundsätzlich die Anstrengungen der EU-Kommission durch eine Stärkung der Corporate Governance das Vertrauen in die Finanzinstitute und Kapitalmärkte zu verbessern und vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise die europäische Wirtschaft zu stabilisieren und zu konsolidieren.
Insbesondere zur Vergütung der Abschlussprüfer äußern sich beide Organisationen jedoch kritisch zu den im Grünbuch genannten möglichen Interessenkonflikten:
Das IDW widerspricht mit Blick auf die Abschlussprüferrichtlinie der These, dass die Vergütung des Abschlussprüfers durch das zu prüfende Finanzinstitut zu Interessenkonflikten führen kann. Faktisch werde der Abschlussprüfer in Europa entweder von der Hauptversammlung oder dem Aufsichtsrat bestellt. Zudem stellen, so das IDW, weitere europäische und nationale Detailregelungen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicher.
Auch die WPK verweist auf die Bestellung des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat (und nicht durch den Vorstand) – und verneint hier eine Gleichsetzung von Abschlussprüfern mit Ratingagenturen im Hinblick auf die Vergütung. Der Prüfungsbericht sei ebenso nicht dem Vorstand, sondern dem Kontrollorgan zuzuleiten. Zur weiteren Abgrenzung verweist die WPK auf die enge Regulierung der Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern durch Gesetze und Satzungen.
Beide Organisationen sprechen sich zudem gegen eine Ausweitung der Informationspflichten des Abschlussprüfers aus und verweisen auf die umfassenden Informationen, die bereits heute im Rahmen der Berichterstattung an Aufsichtsrat und Aufsichtsbehörden wie die BaFin erfolgen.
In ihrem Grünbuch nennt die EU-Kommission Ansätze für eine bessere Unternehmensführung und Vergütungspolitik für Finanzinstitute sowie für eine stärkere zentrale Beaufsichtigung von Ratingagenturen. Als künftige Maßnahmen wird auch die Ausweitung der Angaben durch Abschlussprüfer an Aufsichtsorgane genannt (vgl. zu den Inhalten des Grünbuches auch die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 02. Juni 2010)
Weitere Informationen und Download der Stellungnahmen: WPK
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