Die in der Einleitung erwähnte Feststellung, wonach in deutschen Revisionsabteilungen juristisches Know-how eher Mangelware ist, ist mit einiger Sicherheit auch darauf zurückzuführen, dass der Bereich der Internen Revision als Funktion eines Unternehmens im deutschen Gesellschaftsrecht zwar nicht völlig ungeregelt ist, direkt aus dem Gesetz entnehmbare Vorgaben für die Einrichtung dieser Unternehmensfunktion aber so gut wie nicht vorhanden sind. Lediglich für die Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche ergibt sich aus dem Kreditwesen- bzw. dem Versicherungsaufsichtsgesetz ein anderes Bild. Außerhalb dieser Branchen stellt der Gesetzgeber selbst für das „Ob“ und das „Wie“ dieser Unternehmensfunktion nur wenige Vorgaben zur Verfügung.
Die rechtlichen Grundlagen für die praktische Tätigkeit der Internen Revision ergeben sich folglich aus einer Vielzahl von rechtlichen Details, die im Zusammenhang betrachtet dann doch in erstaunlicher Dichte auch für die tägliche Arbeit der Internen Revision Vorgaben beinhalten, deren Beachtung unbedingt zu empfehlen ist. Dabei spielt insbesondere die Bedeutung der Betriebswirtschaftslehre für die Auslegung juristischer Vorgaben eine Rolle.
Dies wird in den nachfolgenden Ausführungen zu vertiefen sein.
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