Das International Integrated Reporting Council hat mit dem im Dezember 2013 veröffentlichten ersten offiziellen Rahmenwerk sowohl das Berichterstattungskonzept des Integrated Reporting unter konzeptionellen Gesichtspunkten als auch den Prozess der Aufstellung und Offenlegung eines integrierten Berichts entscheidend vorangetrieben. Dabei sind die zahlreichen Anpassungen im Vergleich zum Konsultationsentwurf eher im Detail erfolgt, so dass weiterhin an der prinzipienorientierten Regelung mit primärem Blick auf die Kapitalmarktkommunikation festgehalten wurde. Eine zentrale Änderung hat sich jedoch bei der Einbettung des integrierten Berichts ergeben, wonach dieser nun auch innerhalb eines anderen Instruments – wie beispielsweise dem Lagebericht – offengelegt werden kann. Dafür wird die Prüfung nun offengelassen und ist somit letztlich von dem Instrument abhängig, in den der Bericht integriert ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2014.01.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
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