Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Peter Schaar, forderte bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes für die Jahre 2009 bis 2010 die Bundesregierung auf, angekündigte datenschutzrechtliche Vorhaben zu forcieren.
Die Kritik bezog sich auf bestehende und zum Teil noch ausstehende Gesetze. So sollten etwa die Beratungen zum Gesetzentwurf über den Arbeitnehmerdatenschutz zügig erfolgen. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums ist derzeit im Bundestag. Er verbietet etwa die geheime Videoüberwachung von Beschäftigten und sieht vor, dass Daten zur Bekämpfung von Korruption am Arbeitsplatz nur erhoben werden dürfen, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. ( vgl. dazu auch Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 26. Juni 2010 ). Schaar kritisiert hier, dass zwar die geheime Videoüberwachung verboten, die offene Videoüberwachung dagegen ausgeweitet werden soll.
Weitere Punkte, die Nachbesserungen erforderten, seien unter anderem der Datenschutz bei Cloud-Computing, die Gewährleistung einer sicheren und verlässlichen elektronischen Kommunikation über DE-Mail und Datensicherheit im Internet im Kontext international agierender Unternehmen wie z.B. Google, Facebook (geplantes Rote-Linie-Gesetz).
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz forderte zudem die Möglichkeit ein, selbst Bußgelder bei Datenschutzverstößen von Telekommunikations- und Postdienstleistungsunternehmen zu verhängen.
Weitere Informationen und Download des Tätigkeitsberichtes: Bundestag
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