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Der Compliance-Beauftragte

Mit dieser rechtswissenschaftlichen Dissertation legt Klopp eine ausführliche Darstellung der arbeitsrechtlichen Aspekte rund um den Compliance-Beauftragten vor. Dabei wird stets unterschieden zwischen den Anforderungen an den gesetzlich normierten und für alle Unternehmen der Branche verpflichtenden Compliance-Beauftragten im Wertpapierhandelsunternehmen und den Anforderungen an den freiwilligen, durch unternehmerische Entscheidung eingesetzten Compliance-Beauftragten in anderen Unternehmen. Leider ist diese Abgrenzung nicht immer ganz eindeutig, was die Lektüre dieser auf breiter Quellenbasis aufsetzenden Arbeit an manchen Stellen erschwert.

Bei der Beschreibung der Anforderungen an den Compliance-Beauftragten greift der Autor auf die Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten (z. B. Datenschutzbeauftragte) zurück. Insbesondere werden Parallelen gezogen zwischen dem Compliance-Beauftragtem im Wertpapierhandelsunternehmen und in anderen Unternehmen: Diese Analogien erscheinen nicht unproblematisch, da die Wesensverschiedenheit dieser Positionen zwar erwähnt wird, aber nicht zu Konsequenzen bei den beschriebenen Anforderungen führt.

Ausführlich würdigt Klopp rechtlich Situationen, die für Compliance-Beauftragte problematisch sind. So wird die Weisungsfreiheit des Compliance-Beauftragten von der Unternehmensleitung korrekterweise abgelehnt, da dieser nur eine von der Unternehmensleitung abgeleitete Verantwortlichkeit übernimmt. Ihm wird allerdings die Freiheit von Weisungen anderer Abteilungen zugestanden. Seine Möglichkeiten zur Kontrolle würden andernfalls soweit untergraben werden, dass er seine Aufgaben nicht mehr effektiv durchführen könnte. Bezüglich von Verstößen durch die Unternehmensleitung billigt ihm der Autor ein Eskalationsrecht an den Aufsichtsrat zu. Die daraus resultierende praktische Problematik für den Compliance-Beauftragten in Hinblick auf seinen Verbleib im Unternehmen wird allerdings nicht weiter thematisiert. Hinsichtlich der Folgen von Anzeigen durch den Compliance-Beauftragten bei den Strafverfolgungsbehörden wird zu Recht eine höhere Bindung an die interne Verfolgung von Verstößen postuliert, die ihre Grenze lediglich in der eigenen Strafbarkeit des Compliance-Beauftragten findet. Auch hier verbleibt die Diskussion – wie es für eine rechtswissenschaftliche Dissertation ja auch angemessen ist – bei der rein juristischen Betrachtung. Resultat dieser Rechtsstellung ist genau die problematische Position jedes Compliance-Managers: Verstößt die Unternehmensleitung gegen Recht und Gesetz, so bleibt ihm nur ein Verzicht auf die Position, da ihm keine Alternativen zustehen.

In einem weiteren Absatz wird ausführlich das obiter dictum des BGH aus dem Jahr 2009 zur Garantenstellung des Compliance-Officers besprochen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine generelle Garantenstellung abzulehnen ist, auch weil das Berufsbild des Compliance- Beauftragten noch viel zu diffus ist. Wichtig ist von daher die Einzelfallprüfung, bei der die Umstände des Falles und der individuelle Arbeitsvertrag gewürdigt werden muss. Klopp konstatiert zutreffenderweise, dass das Strafbarkeitsrisiko für einen Compliance-Beauftragten überschaubar ist, wenn man dessen vertragliche Pflichten sorgfältig formuliert und sein konkretes Handeln zudem ausführlich dokumentiert.

Insgesamt ist die Arbeit von Klopp eine gute und ausführliche Sammlung zu allen arbeitsrechtlichen Aspekten im Compliance-Management, die sehr empfehlenswert ist.

Prof. Dr. Stefan Behringer, EBC Hochschule Campus Hamburg

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance, Heft 4/2012

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