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Deutscher Corporate Governance Kodex an VorstAG angepasst

Nach Beschluss des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) enthält auch der Kodex neue Formulierungen.

Im Kodex spiegeln sich nun sowohl die vom Gesetzgeber beschlossenen Bestimmungen als auch darüber hinausgehende Empfehlungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung wieder. Unter anderem diese Punkte wurden verändert oder neu hinzugefügt:

  • Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sollte unabhängig und vor Ablauf einer zweijährigen Karenzzeit kein ehemaliges Vorstandsmitglied sein.
  • Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft sollten nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen.
  • Bei der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sollte auf Vielfalt geachtet werden.
Die durch das Gesetz aufgenommenen Regeln wurden teilweise ergänzt. Etwa die gesetzliche Forderung, nach der sich die Vergütungsstruktur an der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens orientieren müsse, um die Empfehlung, dass kein Vergütungsbestandteil zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten darf.

Weitere Informationen und alle Kodex-Änderungen im Einzelnen: Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

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