Während die ab 17.2.2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland, teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) mit.
Zuständig für die Aufsicht der Anbieter und die Durchsetzung des DSA in Deutschland soll dem Gesetzentwurf zufolge die Bundesnetzagentur sein. Sie soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen und für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden.
Das Gesetz soll auch Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Demnach können Plattformbetreiber mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
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