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DPR beantwortet Voranfragen zur Rechnungslegung

Kapitalmarktorientierte Unternehmen können sich ab jetzt bei komplizierten Einzelfragen zu Bilanzierungsproblemen an die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wenden.

Diese Möglichkeit, auch Pre Clearance genannt, kann von Unternehmen, die an einer deutschen Börse notiert sind, genutzt werden. Dafür soll der DPR ein „hinreichend konkretisierter Sachverhalt“ und die vom Unternehmen hierzu vorgeschlagene bilanzielle Behandlung vorgelegt werden – nebst Stellungnahme des (zuletzt) bestellten Abschlussprüfers. Nimmt die Prüfstelle die Voranfrage an, teilt sie ihre Auffassung dann in einem Unternehmensgespräch mit. Im Falle eines späteren Enforcement-Verfahrens sei sie daran jedoch nicht gebunden.

Die DPR setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Anfragen in Kenntnis.

Das Pre-Clearance-Verfahren hatte die DPR bereits im Januar in Aussicht gestellt. Mehrere Unternehmen hätten Interesse gezeigt, sich aufgrund des komplexen IFRS-Regelwerkes bereits im Vorfeld der Abschlusserstellung an die DPR wenden zu können. Die Prüfstelle will mit diesem Schritt ihre präventive Arbeit stärken.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) nimmt die im Bilanzkontrollgesetz festgelegte Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement) wahr.

Weitere Informationen: Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 29.01.09

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