Kapitalmarktorientierte Unternehmen können sich ab jetzt bei komplizierten Einzelfragen zu Bilanzierungsproblemen an die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wenden.
Diese Möglichkeit, auch Pre Clearance genannt, kann von Unternehmen, die an einer deutschen Börse notiert sind, genutzt werden. Dafür soll der DPR ein „hinreichend konkretisierter Sachverhalt“ und die vom Unternehmen hierzu vorgeschlagene bilanzielle Behandlung vorgelegt werden – nebst Stellungnahme des (zuletzt) bestellten Abschlussprüfers. Nimmt die Prüfstelle die Voranfrage an, teilt sie ihre Auffassung dann in einem Unternehmensgespräch mit. Im Falle eines späteren Enforcement-Verfahrens sei sie daran jedoch nicht gebunden.
Die DPR setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Anfragen in Kenntnis.
Das Pre-Clearance-Verfahren hatte die DPR bereits im Januar in Aussicht gestellt. Mehrere Unternehmen hätten Interesse gezeigt, sich aufgrund des komplexen IFRS-Regelwerkes bereits im Vorfeld der Abschlusserstellung an die DPR wenden zu können. Die Prüfstelle will mit diesem Schritt ihre präventive Arbeit stärken.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) nimmt die im Bilanzkontrollgesetz festgelegte Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement) wahr.
Weitere Informationen: Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 29.01.09
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
