Was lange währt, wird endlich gut: Das BMJ hat am 2. Dezember 2011 einen neuen Standardisierungsvertrag mit dem DRSC unterzeichnet.
Was lange währt, wird endlich gut: Das BMJ hat am 2. Dezember 2011 einen neuen Standardisierungsvertrag mit dem DRSC unterzeichnet. Damit können das DRSC und seine Gremien nun wieder offiziell die deutschen Interessen gegenüber internationalen Standardsetzern wie dem IASB wahrnehmen. Dies setzt den Schlusspunkt der Neuorganisation des DRSC, die aus Finanzierungsgründen notwendig wurde und zur Kündigung des bisherigen Standardisierungsvertrags im Juni 2010 geführt hatte (vgl. die Vorberichte in COMPLIANCEdigital, zuletzt am 28. September 2011).
Die im neuen Standardisierungsvertrag aufgeführten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien setzen den Rahmen für die Facharbeit des DRSC. Neu aufgenommen wurde die auch in der Neufassung der Satzung des DRSC e.V. festgeschriebene Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses. Hierdurch wird es dem DRSC möglich, auch die Interessen des Mittelstands wahrzunehmen. Damit wird eine frühere Kritik am DRSC aufgenommen, da nun gerade die mittelständischen Unternehmen die Chance haben, vermittelt durch ihre Spitzenverbände aktiv an der Arbeit des DRSC e.V. teilzunehmen und sie mit zu gestalten. Erste Verbände wie der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband haben dieses Angebot bereits genutzt und sind Mitglied des neu aufgestellten DRSC e.V. geworden.
Zuvor waren im November 2011 mit der Wahl des Präsidiums und der Mitglieder der Fachausschüsse wichtige Personalentscheidungen getroffen worden:
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