In Zeiten der stark zunehmenden Digitalisierung steigt die Bedeutung von Daten immens. Sowohl im privaten wie im beruflichen Bereich wird die Papierkorrespondenz und -ablage durch elektronische Kommunikation und Datenverarbeitung maßgeblich ergänzt, teilweise sogar ersetzt. Die Digitalisierung interner Protokolle z. B. von Aufsichtsrats- oder Vorstandssitzungen, die papierlose Buchführung gem. §§ 238 ff. HGB, das Digitalisieren steuerrelevanter Unterlagen, die Nutzung von Emails als Standardkommunikationsmittel und die Einführung digitaler Signaturen sind nur Beispiele der unzähligen Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung. Auch wenn das „papierlose Büro“ in vielen Branchen noch Zukunftsmusik ist: Spätestens seit der Etablierung von Smartphones und Tablet PCs nimmt die Bedeutung der klassischen Papiernotiz ab. Hinzu kommt, dass auch das Internet nicht mehr lediglich zu Informations- und Abfragezwecken, sondern insbesondere durch Teilnahme in sozialen Netzwerken und Internetblogs aktiv als Kommunikations-, Austausch- und Werbeplattform genutzt wird. Nicht zuletzt führen Online-Banking, Online-Einkauf und die Nutzung von Suchmaschinen dazu, dass der Mensch nicht nur eine „Papierspur“ seiner Lebensaktivitäten hinterlässt, sondern auch eine Datenspur. Diese ist im Rahmen von strafprozessualen Ermittlungen von nicht geringerem Interesse als körperliche Beweismittel. Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren sind elektronisch gespeicherte Daten für die Beweisführung maßgeblich.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-17 |
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